Bürgeranfrage vs. IFG-Anfrage die 1001

Ich habe beim Verteidigungsministerium angefragt, ob zwei jüngst in der Zeitung erschienene Artikel zum Thema Militär mit Unterstützung des Ministeriums oder der Bundeswehr veröffentlicht wurden:

Das Ministerium teilt mir mit, dass solche Anfragen vom IFG nicht abgedeckt seien und die Bundesbeauftragte bestätigt, dass meine Anfrage eine Bürgeranfrage sei und will in meinem Falle nicht vermitteln. Was ist da los? Was kann ich tun, außer zu klagen? Ja gut, ich kann Widerspruch einlegen, der genauso abgebügelt wird.

Beten, sich evtl. via E-Mail an FdS wenden und/oder eine Untätigkeitsklage mit diesen prüfen? Viel Erfolg und Durchhaltevermögen in jedem Falle.

Untätigkeitsklage passt hier nicht, denn die Behörde hat meinen Antrag ja abgelehnt.

Klar, aber Versuch wäre es wert. Widerspruch einlegen und abwarten. Ja, auch gegen die Entscheidung des Beauftragten kann Widerspruch eingelegt werden.

Ich sehe hier auch nicht so wirklich den Bezug zum IFG. Da hättest schon konkret Akteneinsicht zu der Thematik beantragen müssen (also ob Akten mit Bezug auf die Artikel oder Kommunikation mit dem Medium vorliegt)

Im IFG steht nichts von Akten, da steht nur: Amtliche Information.

Das Ministerium muss doch wissen, ob es Werbekampagnen fährt. Ob das in Akten steht oder ob das nur ein Mitarbeiter weiß, ist mir doch egal.

Eine amtliche Information ist aber keine Sachauskunft.

Und nein, nur weil ein Mitarbeiter etwas weiß, wird das auch nicht zur amtlichen Information.

Hast du einen Formulierungsvorschlag, der deiner Ansicht nach zum IFG passt?

Kommt drauf an was dein Ziel ist. Ich hätte einfach klassischen nach jeglichen Unterlagen inkl. interne sowie externe Kommunikation mit den Medienhäusern gefragt

»Sämtliche Unterlagen…« ist immer ein guter Einstieg.

Muss man halt schauen wegen Gebühren. Aber so hat man erstmal eine Übersicht, ob es Unterlagen gibt

Ja, in der Vorlage wird darum gebeten, vorab über potenzielle Gebühren informiert zu werden. Das finde ich gut. Ggfls. kann ja dann eingeschränkt werden.