Brief statt eMail - Umgang mit Pseudonym

Im Rahmen der Kampagne “Topf Secret” habe ich einen Kontrollebricht angefordert. Die Behörde hat sich aber nicht per eMail über fragdenstaat.de sondern per Brief an mich gewendet.

“[…] aus Datenschutzgründen untersagt, personenbezogene Daten per eMail im externen Geschäftsverkehr zu versenden […] werde das Verfahren daher per Briefverkehr weiterbetreiben […]”

“[…] Gem § 4 Abs. 1 S. 2 VIG soll der Antrag auf Auskunftserteilung Namen und Anschrift des Antragstellers ernthalten […] Da es sich bei den begehrten Informationen um schützenswerte Betriebsdaten handelt, bin ich gehalten sicherzustellen, dass das weitere Verfahren mit einer real existierenden Persond als Antragssteller geführt wird […]” Ich soll schreiben oder anrufen, Frist: binnen 1 Woche

  1. Gibt es hier ihrgendwo eine FAQ oder eine Wiki, in steht, wie man sich verhalten sollte? Genau mit dieser Behördenreaktion werden ja sicherlich etliche Benutzer konfrontiert.

  2. Ich habe ein Pseudonym verwendet und die richtige Adresse, unter der ich jetzt von der Behörde angeschrieben wurde. Der Postboote wunderte sich zwar “Wohnt hier auch ein ” :slight_smile: aber ich erhielt den Brief. Ist es rechtlich zulässig gegenüber der Behörde bei dem Pseudonym zu bleiben?

  3. Wie kann ich die Behörde über fragdenstaat.de höflich aber mit korrekter juristischer Formulierung darum bitten mir solche Post über fragdenstaat.de zu schicken. Zumindest das erhaltene Schreiben ist doch noch nicht datenschutzrechtlich relevant. Ich schätze mit solchen Schreiben will man versuchen, der Plattform fragdenstaat.de aus dem Weg zu gehen.

Als ich fragdenstaat.de vor einigen Tagen entdeckte, bin ich freudig in die Kampagnen eingestiegen, merke aber, dass bereits so eine kleine Behördenreaktion das schnelle Ende der Bereitschaft, die Sache weiter zu verfolgen, bedeuten kann. Ich lese zwar viel, aber irgendwie dauert es zu lange, den richtigen und sicheren Durchblick zu bekommen. Zu befürchten ist, dass Euch so viel Engagement von Usern bereits früh im Keim erstickt wird.

Bin gespannt auf Antworten
und drücke fragdenstaat.de beide Daumen für den Erfolg:)

Generell hilft immer ein Link zur genauen Anfrage, auch um den gesamten Text der Behörde lesen zu können.

Im Falle des VIG (also Topf Secret) darf die Behörde leider die Postadresse an den Betrieb weitergeben – nach Anfrage vom Betrieb.
Wie die Behörde richtig zitiert, sagt $ 4 Abs. 1 Satz 2 VIG:

Ferner soll der Antrag den Namen und die Anschrift des Antragstellers enthalten.

Siehe die FAQ unter den Fragen „Was tue ich, wenn die Dokumente mit Verweis auf den Schutz personenbezogener Daten (Datenschutz) nicht zugesandt werden?” und „Darf das Amt meine Adresse an Dritte weitergeben?”.
Ja diese Situation ist leider etwas unbefriedigend.

Da die Behörde den eigenen Worten zufolge ja nur sicherstellen wollte, dass eine „real existierenden Person als Antragssteller” vorhanden ist, kannst du natürlich darauf antworten und den Brief zitieren o.ä. – also darauf verweisen, dass er angekommen ist.
Dadurch dass dieser ankam, ist es ja offenbar sichergestellt, dass du eine echte Person bist.

Nach dem VIG musst du ja allerdings de jure (siehe oben) trotzdem deinen Namen angeben.
Du kannst hier natürlich irgendwie versuchen, zu argumentieren, dass dies dein Künstlername ist oder ähnliches (der müsste aber um rechtlich wasserdicht zu sein wohl auch im Personalausweis eingetragen sein – theoretisch :upside_down_face:).

BTW: Eine theoretische Alternative wäre natürlich auch den Antrag als juristische Person zu stellen (also ein Unternehmen/Verein o.ä.), was sich evt. nicht mit dem VIG ausschließt oder darauf zu verweisen, dass dies ja eine Soll-Vorschrift ist (es „soll der […] Name” enthalten sein) und kein „Muss”, aber bisher legen dies alle Behörden so aus, dass der Name enthalten sein muss.
Dies nur als Gedankenspiele…


Zum Punkt des Zusendens per Mail:

Die einfachste Möglichkeit der Gegenargumentation wäre, anzubieten, dass personenbezogene Daten geschwärzt werden dürfen – und dann darauf hinzuweisen, dass ohne diese ja weiter per E-Mail kommuniziert werden dürfe.

Auch hier sehe ich allerdings nicht unbedingt große Erfolgschancen der Gegenargumentation. Wenn es dir also eigentlich egal ist, und du es „einfach” haben willst, kannst du dich auch einfach auf die Behörde einlassen und die Bescheide per Post zusenden lassen.
Der Postbote weiß ja jetzt Bescheid… :wink:

Disclaimer: Wie immer stellt dies keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Ansicht/Idee/Vorgehensweise dar. IANAL.
Wenn dir dieser Beitrag gefallen hat, markiere ihn gerne mit einem Herz und wenn ein Beitrag dein Problem löst, markiere ihn als „gelöst”.

Ich stimme @rugk überwiegend zu, aber ich möchte an einer Stelle noch eine mir wichtige Ergänzung machen.

Nach dem VIG musst du ja allerdings de jure (siehe oben) trotzdem deinen Namen angeben.

Den Satz finde ich ein wenig unpraktisch formuliert, da, wie du ja auch weiter unten richtig schreibst, es sich hierbei um eine “Soll-Vorschrift” handelt. Laut §7 Abs. 4 Satz 1&2 IFG “sollen” Behörden auch innerhalb von einem Monat antworten. Das passiert meiner Erfahrung nach auch eher in der Hälfte der Fälle, daher würde ich das eher entspannt sehen und mit dem Pseudonym weitermachen.

@h.muller_59
Vielen Dank, dass du dir die Mühe machst an diesem Projekt teilzunehmen.

Als ich fragdenstaat.de vor einigen Tagen entdeckte, bin ich freudig in die Kampagnen eingestiegen, merke aber, dass bereits so eine kleine Behördenreaktion das schnelle Ende der Bereitschaft, die Sache weiter zu verfolgen, bedeuten kann.

Das siehst du völlig richtig, es gibt einige Behörden, die mit den Informationsfreiheitsgesetzen nicht einverstanden sind und/oder es einfach nicht befolgen möchten, da Sie gefühlt gerne denken, dass ihre Akten in den Aktenschränken viel besser aufgehoben sind als in den Händen von (un-)mündigen Bürger:innen. Sich mit der Behörde zu streiten ist als Bürger:in in diesem Fall immer müßig, da der Rechtsweg zum Gericht aktuell das einzige Mittel ist, eine Behörde zu irgendwas zu “zwingen”. Das wissen auch viele Behörden und hoffen deshalb, dass da niemand das Risiko eingehen möchte, auf eventuellen Rechtskosten sitzen zu bleiben. Aber wenn viele Leute sich die Zeit nehmen und immer beharrlich auf ihre Rechte verweisen, kann ich mir vorstellen dass sich das Denken der Behörden über Informationsfreiheit in Zukunft ändert, daher wäre es toll, wenn du deine Bereitschaft weiterhin aufrecht erhältst! :slight_smile:

1 „Gefällt mir“

Ja okay, ich bin halt nur von der Praxis ausgegangen und kenne bisher keine wirklichen Fälle, wo Behörden ohne Angabe einer Adresse auf solche Anfragen (pseudonym) geantwortet hätten.
Aber klar, versuchen kann man es ja…