BremIFG - Betriebe mit Stadt/Kommune als einziger Gesellschafter

Moin.

Wie verhält es sich bzgl. IFG-Anfrage an Betriebe, die einer Stadt/Kommune als einzigen Gesellschafter (direkt + indirekt) zu 100% gehören? Welche Stelle entscheidet hier ob Auskunft erteilt wird oder nicht?

Mein konkreter Fall:

  • Ich frage bei dem Betrieb an = wir müssen bei der Stadt/Kommune fragen, Stadt/Kommune sagt “Nein”
  • Ich frage bei der Stadt/Kommune an = Der Betrieb sagt “Nein”, deswegen dürfen wir nicht

Das wirkt mir sehr willkürlich.

Begründet wird von beiden Seiten pauschal mit “strafrechtlich geschützte (vgl. §§ 203 Abs. 2, § 353 b StGB) Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse” bzw. zusätzlich mit dem Klassiker namens Urheberrecht. Angefragt wurde drei Tagesordnungen und Protokolle zu Sitzungen des Aufsichtsrates der Verkehrsbetriebe. So wird sich natürlich elegant (abgesehen von Mitgliedern des Parlamentes im Aufsichtsrat mit Pflicht zur Verschwiegenheit) jeglicher Kontrolle entzogen.

Kann man irgendwie herausfinden, ob das Geheimhaltungsinteresse wirklich dargelegt und begründet wurde (§ 6 Abs. 3 BremIFG) oder kann dies nur z. B. die Landesdatenschutzbeauftragte?

Ich habe vor einem halben Jahr um Vermittlung durch die Landesdatenschutzbeauftragte gebeten. Letzte Rückmeldung “wir schaffen das nicht mehr 2023” aus Dezember 2023. :-/

Kann man hier noch irgendwas machen?

Freue mich über alle allgemeinen oder auch speziellen Hinweise. Danke.

LG Hauke

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Ich bin da ja relativ stumpf und lege gegen jeden Bescheid Widerspruch ein und klage gegen den Bescheid. Dann hat das ein Richter zu entscheiden. Letztlich ist alles andere nur Glaskugel-Lesen. Gerichte arbeiten aber langsam, sodass es lange dauern wird, bis du eine entsprechende Entscheidung hast.

Das Gericht fordert üblicherweise Verwaltungsakten an, die von den meisten Behörden auch recht kurzfristig übersendet werden. Diese Akten sind ungeschwärzt und oft sehr aufschlussreich. Sie geben dir viele Informationen über interne Kommunikationswege und teilweise bekommst du auch umfangreiche behördeninterne juristische Stellungnahmen, die sich nun einmal in der Verwaltungsakte befinden. Wenn dir das an dieser Stelle ausreicht oder du die Information bekommen hast, die du wolltest, kannst du auch einfach die Klage zurückziehen. Dann hast du üblicherweise 161 Euro bezahlt und fertig. Die Möglichkeit des “Zurückziehens” bleibt dir noch lange erhalten. Ich hatte auch schon eine Behörde, die sich auf eine nette durch das Gericht vermittelte Brieffreundschaft mit mir eingelassen hat. Ich habe gegen jeden Brief von der Behörde gegenan geschrieben und mit jedem Brief der zurückkam, haben sie mehr Informationen herausgegeben.
Die 161 Euro Gebühren errechnen sich aus dem Standard-Streitwert von 5000 Euro. Wenn du alles durchziehst bis zum Ende und alles verlierst, dann landest du bei 3*161=483 Euro. Auslagen können noch dazukommen, ist mir bisher aber nicht passiert.

Die Kosten können noch höher werden, wenn die Behörde so unfähig ist, dass sie einen externen Anwalt hinzuziehen muss. Da muss man schauen, wie die Behörde sonst so agiert oder mit ein bisschen Menschenkenntnis einschätzen, ob sie das tun werden oder nicht. Meistens tun sie es nicht, aber manchmal eben doch.