Brauche Pseudonymität bei einer Antragsstellung

Hallo,

ich benötige für eine IFG-Anfrage die Möglichkeit einen IFG-Antrag beim Hochbauamt pseudonym zu stellen. Es geht um Auskunft über die beheizten Flächen bezirklicher Gebäuse in Berlin Pankow, da die bezogenen Wärmemengen zwar veröffentlicht sind, aber der Flächenbezug fehlt für eine Einschätzung zum Klimaschutz und der Energiesparverordnung. Die Leitung weist die Mitarbeiter an, generell keine Auskunft zu erteilen und verweist auf den Bezirksbürgermeister. Ich habe dort den Antrag erneut eingereicht.
Leider sind danach Probleme aufgetreten. Eine mir nahestehende Person wurde unter Druck gesetzt, mich zu bewegen, den Antrag zurückzuziehen. In diesem Fall geht es um ein konkretes Gebäude, von dem unter der Hand bekannt ist, dass dort seit Jahren buchstäblichen zum Fenster rausgeheizt wird, da die Regelung defekt ist. Ich möchte deshalb den unter meinem Namen gestellten Antrag zurückziehen, um mit Menschen, die ich in der Verwaltung kenne, nicht in persönlichen Konflikt zu kommen.
Gib es eine Möglichkeit eine IFG-Anfrage pseudonym zu stellen? Oder möchte jemand diesen Antrag in meinem Namen stellen? Details und den Text gibt es bei mir. Die Sache lohnt auf jeden Fall. Das Thema ist groß und da liegt einiges im Argen: überheizte Treppenhäuser, Temperaturregelung über offene Fenster, kaputte Steuerung, keine Nacht- und Wochenendabsenkung, überheizte ungenutzte Räume, scheinbar hat niemand einen Plan, was da los ist und niemand in der Verwaltung scheint das Thema anpacken zu wollen.

VG Uwe

Moin & herzlich willkommen im Forum!

Prinzipiell kannst du deine Anfrage über FdS auch einfach anonym stellen und ein Pseudonym als Namen angeben. Ob bei dem jeweilig anwendbaren Gesetz eine anonyme Antragstellung möglich ist, steht aber auf einem anderen Blatt Papier, das muss im Einzelfall geprüft werden (dazu gern mal Anfrage hier veröffentlichen).

Hallo Julian,

ich werde beim Erstellen über FragDenStaat nach Klarnamen und Adresse gefragt. Ich weiß nicht, ob es sinnvoll ist hier pseudonymsiert zu antworten. Evtl. für den Fall, dass eine Klage oder so notwendig wird oder auch für die Wirkung beim Empfänger.
Wie beschrieben, unter meinem Namen kann ich das Ding nicht weiterführen. Es gibt in der Verwaltung einige die zusammenhalten, wie Pech und Schwefel. Wer mich kennt, für den könnte es evtl. unangenehm werden.
Am liebsten wäre es mir daher, wenn ich das abgeben könnte. Ich kenne hier leider niemanden.

Uwe

der Text meiner Anfrage lautet:
An: bezirksbuergermeister
Datum: 21.10.2022, 11:05
Betreff: Fwd: Re: Energieverbrauch bezirklicher Gebäude

Sehr geehrter Herr Benn,

ich benötige Zahlen zur Größe der beheizten Flächen der öffentlichen Gebäude in Pankow. Ich habe dazu eine Anfrage an das Hochbauamt gestellt. Dort verfügt man zwar über die Zahlen, Herr Bornschein hat jedoch Bedenken, mir diese Informationen herauszugeben. Er hat mich zwecks einer Entscheidung darüber an Sie verwiesen.

Ich benötige lediglich die Größe der beheizten Flächen zu den in der Anfrage genannten Objekten, damit die Energieverbrauchszahlen eine Relation bekommen.

Ich berufe mich auf das Berliner IFG und möchte mich in diesem Zusammenhang für die öffentlichen Belange Klimaschutz, Energiesicherheit und Wirtschaftlichkeit im Berliner Haushalt stark machen.

Hier die Liste mit den Gebäuden, für die ich die Flächenzahlen brauche.

Auslösend für eine tiefer gehende Recherche ist für mich, dass ich aus direkten Quellen erfahren habe, dass in der Schule am Senefelderplatz die Heizungssteuerung ganz oder teilweise defekt ist, dass heißt dort nachts und am Wochenende auf voller Kraft geheizt wird, Treppenhäuser auf voller Kraft geheizt werden, einige, darunter ungenutzte, Räume ohne Regelmöglichkeit überheizt werden, die Nutzer teilweise die Fenster öffnen müssen, um die überschüssige Wärme loszuwerden. Dieses Problem besteht schon seit mehren Jahren und wurde nie gelöst. Diese Informationen habe ich überprüft. Die Schulleitung und das Schulamt sind informiert. Ich schätze den wirtschaftlichen Schaden auf eine Größenordnung von mehreren 10000,- € pro Jahr. Abgesehen von der politischen Dimension und dem Klimaschutz.

Hier muss etwas passieren.

Mittels der Recherche möchte ich in Erfahrung bringen, inwieweit ähnliche Misstände auch in anderen öffentlichen Gebäuden auftreten. Die Flächendaten sind dafür unbedingt erforderlich und ermöglichen das abzuschätzen.

Wer übernimmt im Bezirksamt entsprechende Kontrollaufgaben? Werden dementsprechende Auswertungen über die Wärmenutzung erstellt? Wie liegen hier die Verantwortlichkeiten?

Bitte haben Sie Verständnis, wenn ich in dieser Sache hartnäckig bleibe.

Freundliche Grüße
Vorname Nachname

0177-telnum

Moin,

wenn du dich zur Kostenübernahme bereit erklärst, wird sich sicher jemand finden.

Aber: du möchtest die gestellte Anfrage zurückziehen und unter einem Pseudonym (oder durch einen Dritten) neu einreichen lassen. Selbst ein Berliner BA wird 1+1 zusammenzählen und den Zusammenhang beider Anfragen und somit den Bezug zu dir herstellen können.

Hallo, Deine erste Frage kann ich nur teilweise beantworten: Ja, die Sache ist mir etwas wert und ich werde natürlich auch mit Geld unterstützen. Ich mach das ja nicht zum Spaß, sondern weil es mir um das Anliegen geht. Wenn das einige Gleichgesinnte auch so sehen, noch besser.
Allerdings, weiß ich nicht, welche Höhe die Kosten erreichen können und wie sehr man eventuell versucht über Kosten die Anfrage abzuwehren. Ich bin absoluter Neuling mit solchen Dingen.
Hat eventuell jemand Erfahrung mit so etwas?
Zum zweiten Aspekt, da ist etwas dran. Dass wäre aber nicht entscheidend, es geht mir darum, dass man mir nahestehende Personen aus dem Bezirksamt nicht mehr meinetwegen unter Druck setzen kann. Das geht nur, wenn ich die Sache abgeben kann.
Es geht mir nicht darum, dass man meinen Namen nicht weiß, ich stehe hinter der Sache, sonst hätte ich die Anfrage nicht selbst gestellt.
Es gibt auch die Möglichkeit für das in der Anfrage Objekt eine Teilanfrage zu stellen. Z.b. nach dem Energieausweis, wie hier ja schon teilweise geschehen. Dafür sollten kaum Bearbeitungskosten anfallen. Das Ding ist entweder da oder nicht.
VG
Uwe

Hallo,
ich bin jetzt auch kein Experte. Doch bei meinen Anfragen war es immer so, dass ich den Umfang der Anfrage ändern konnte, so lange man noch im Gespräch mit dem Sachbearbeiter war und noch kein Bescheid da war. Ansonsten eine neue Anfrage mit geänderten Umfang starten.

Falls du den Energieausweis anfragen möchtest, verwende am besten diese Kampagnenseite oder lass dich ein wenig durch die dazugehörigen Anfrage leiten. Z.B. diese hier.

Stelle am besten nicht so viele auf mal bei der gleichen Verwaltung, da sonst Gebühren verlangt werden. Meine Daumenregel ist max. 3 laufende Anfragen pro Behörde. Das IFG soll ja nicht zur Arbeitsbeschaffungsmaßnahme verwendet werden.

Ich würde hier mal direkt sagen: Poste bitte den Link zur Anfrage - wenn öffentlich. Erst dann kann dir hier auch wirklich jemand weiterhelfen.

Hallo Julian,

es gibt keinen Anfragelink, da ich FdS nicht verwendet habe. Ich frage ja deshalb hier nach, da ich hoffe, dass sich hier jemand mit Interesse und Erfahrung findet.
Ich habe nur den bisherigen Schriftverkehr und einige Telefonate, in denen selbst die formal Zuständigen nicht zuständig sein wollen, meistens in der Form: “Ich kann/darf keine Auskunft erteilen.”
Im Moment liegt die Anfrage beim Bezirksbürgermeister. Seine Referentin sagt, sie habe es an die zuständige Stelle weitergeleitet. Welche das ist, erfahre ich nicht.
Ich warte jetzt erst mal ab.

VG

Ich habe nochmal deine Anfrage überflogen und das IFG Berlin mal angeschaut (ist zum Glück nicht so kompliziert).

Zum IFG:
Also im IFG Berlin §13 steht, wie das Verfahren ist. Dort wird nicht nach einer Adresse oder Namen verlangt. Entsprechend wäre das kein Hindernis.
Lediglich kann die zuständige Behörde drauf bestehen schriftlich/mündlich zu antworten (selten). Wenn das passiert würde ich zunächst beim LfDI um Vermittlung bitten, ob die Behörde nicht doch auf elektronischen Wege antworten könnte.
Wenn eine Ablehnung passiert, kann natürlich schlecht Klage erhoben werden, da nicht sicher ist, ob das Pseudonym zu der entsprechenden Personen gehört. Dann müsste man die Anfrage nochmal unter einem Klarnamen stellen und dann klagen.
Der Behörde ist i.d.R. egal, ob das ein Pseudonym ist, da keine Rechtsgrundlage erstmal besteht eine Meldeanfrage zu stellen (ein paar Ausnahmen gibt es da zwar, aber beim IFG (soweit ich weiß) nicht).
Hinweis: Im rechtlichen bin ich Laie.

Zu deiner Anfrage:
Ich sehe kein Hinweis, dass das eine Anfrage nach IFG bzw UIG ist. Ob die überhaupt das als eine Anfrage bearbeiten oder nur als Nachfrage eines Bürgers, ist unklar. Die Anfrage hat viel Text (weshalb ich die auch erst ehrlicherweise nicht gelesen habe), IFG bzw. UIG Anfragen sollten möglichst kurz sein.
Z.B. Ich möchte folgende Informationen:

  • Energieausweis des Gebäudes X
  • Gemeldete Defekte an der Heizungsanlage
  • Falls vorhanden Auswertung der Wärmenutzung

Zu den Kosten:
Sucht man “IFG Berlin Gebühren”, findet man diese Seite: Informationen zum Informationsfreiheitsgesetz - Berlin.de.
Dort wird von einem Höchstsatz von 500€ gesprochen. Scheint dir die von der Behörde verlangte Gebühr zu hoch, dann kann der LfDI auch versuchen zu vermitteln.

Ob du nun über ein Pseudonym die Anfrage stellen möchtest oder nicht oder jemand dritten findest, musst du wissen.
Was ich dir aber raten kann, stell die Anfrage nochmal über FdS und versuche dich auf die wesentlichen Akten/Informationen zu konzentrieren, die du wissen möchtest, denn dann sind die rechtlichen Hinweise automatisch in der Anfrage, du hast Überblick über die Frist und eine einfache Möglichkeit beim LfDI um Vermittlung zu bitten.

Ich hoffe, dass ich helfen konnte.

Ich will an der Stelle mal darauf hinweisen das die Behörde - auch wenn im jeweiligen IFG nicht verlangt - trotzdem die Klardaten anfordern kann, wenn ein Gebührenbescheid nötig ist - beim Berliner IFG gibt es keine einfachen kostenfreien Auskünfte, daher sollte dies unbedingt bedacht werden.

Hallo sob,

danke für die hilfreichen Hinweise.
Ich warte jetzt noch ein wenig ab und stelle die Anfrage ggf. auf Klarheit und Kürze geschliffen über FdS neu. Offen bleibt für mich ob UIG oder IFG “besser” ist (im Sinne meines Haupt-Ziels an die Gebäudeinformationen zu kommen), im Text beziehe ich mich ja auf Letzteres.
Das Pseudonymitätsproblem stellt sich nicht mehr. Tatsächlich habe ich inzwischen intern genug Staub aufgewirbelt, dass auch ohne mich in der Sache etwas in Bewegung kommt.
VG

Das entscheidest ja nicht du, sondern die Behörde, wie sie deinen Antrag bewerten. Prinzipiell stellst du auf FragDenStaat einen Antrag nach (Landes-)IFG, UIG und VIG (so zumindest ist die Vorlage).

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Prinzipiell kannst du deine Anfrage über FdS auch einfach anonym stellen und ein Pseudonym als Namen angeben. Ob bei dem jeweilig anwendbaren Gesetz eine anonyme Antragstellung möglich ist, steht aber auf einem anderen Blatt Papier, das muss im Einzelfall geprüft werden (dazu gern mal Anfrage hier veröffentlichen).

Nicht nur das: wenn es um Daten geht, die die Behörde nicht eh schon auf ihrer Website veröffentlicht hat, wollen sie meist deinen Namen und deine Adresse. Über E-Mail läuft da oft gar nichts. Selbst falls das Gesetz ausdrücklich eine anonyme E-Mail erlaubt (was oft nicht gegeben ist), stellen sich die Ämter quer.

(Ich meinte jetzt nicht spezifisch diese Behörde; die kenne ich nicht. Es geht um Behörden generell.)

Dort hilft häufig eine Vermittlung über den LDI bzw. BDI - meiner Erfahrung nach.

Update: Ich habe inzwischen eine Antwort erhalten. Meine Fragen werden quasi nicht beantwortet und bezüglich der Flächendaten wurde auf eine öffentliche URL verwiesen. Ich habe die Daten (leider nur Netto-Grundflächen, die auch Keller, Technikräume und Verkehrsflächen umfassen) den Verbrauchsstellen zugeordnet.
Einige Ergebnisse sind nicht plausibel, weil mutmaßlich die Flächen unvollständig sind. Im Ergebnis lässt sich jedoch erkennen, dass mindestens 40 von 200 Gebäuden, einen Wärmebedarf jenseits von gut und böse besitzen, d.h. im Bereich 200 bis 500 kwh/m² und Jahr. Wie gesagt, auf die Gesamtflächen. Das lässt nicht erkennen, dass hier irgendjemand irgendetwas für den Klimaschutz getan hat. Eigene Auswertedaten will oder kann man mir nicht aushändigen. Ich gehe eher davon aus, dass diese nicht existieren. Es gibt anscheinend keine Statistiken oder Auswertungen. Die technischen Grundlagen für eine Überwachung des Wärmeverbrauchs an den Verbrauchsstellen scheinen ebenfalls nicht vorhanden zu sein.
Der Bezirksbürgermeister hat den Bauamtsleiter angewiesen, sich telefonisch bei mir zu melden. Darauf warte ich jetzt seit einer Woche.
Auch wenn ich nicht mehr und keine besseren Daten und Informationen erhalte, werde ich die Auswertung gerne veröffentlichen und suche nach einem geeignetem Weg dafür. Fall mich da jemand unterstützen möchte?

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