Liebes Forum, ich habe kürzlich eine Anfrage an das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg gestellt (im Rahmen des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz des Landes Brandenburg (AIG)).
In der Anfrage ging es um allgemeine Daten zum Thema Abschiebungen/Rückführungen (es ging nicht um Daten die Persönlichkeitsrechte verletzen oder ähnliches - lediglich Daten wie: "Wieviele Menschen wurden in Brandenburg in bestimmten Zeitraum abgeschoben etc.).
Der Anfrage wurde stattgegeben und innerhalb der Frist habe ich die angefragten Daten via Email erhalten.
Allerdings schrieb der Mitarbeitet aus dem Ministerium in die Antwort folgendes: Die Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen sind lediglich zum Zweck Ihrer persönlichen Kenntnisnahme bestimmt, von einer weiteren Verwendung ist abzusehen. Ich bitte Sie daher, sicherzustellen, dass die Ihnen übersandten aufenthaltsrechtlichen Informationen nicht an dritte Personen weitergegeben oder gar ins Internet eingestellt werden. Sofern dritte Personen ebenfalls ein Interesse an den Informationen haben sollten, können sie selbst einen AIG-Antrag stellen.
Meine Frage an das Forum: Ist dies rechtlich zulässig?
willkommen im Forum! Das ist Quatsch, du kannst die Behörde ja mal auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 DNG hinweisen und fragen, auf welcher Rechtsgrundlage sie dir das verbieten wollen und ob das nur ein Hinweis auf die Rechtslage (nach ihrer Auffassung) ist oder eine Verfügung im Sinne eines Bescheids, mit der sie dir das tatsächlich verbieten wollen
Ansonsten kannst du gern immer die Anfrage, um die es geht, hier verlinken - vielleicht würde die Behörde es sich ja auch nochmal anders überlegen, wenn sie noch ein paar mehr identische Anträge bekommt
Ob es Konsequenzen hat, wenn du dich nicht dran hältst, ist ja eine ganz andere Frage.
Polizisten fragen dich gerne nach dem Ausweis. Wenn du das verweigerst, labern sie viel herum… Aber am Ende haben sie oft keine Rechtsgrundlage für die Personalienfeststellung.
Die Polizei an meinem Orten wünscht immer, dass ich die Namen der antwortenden Polizisten schwärze. Muss ich auch nicht. Wenn ich es nicht schwärze, können sie mir letztlich nichts…
Polizisten wollen auch auf Demos oft nicht gefilmt werden. Das geben sie Demonstranten auch gerne zu verstehen. Du darfst aber!