Moin,
formlos antwortet der Bürgermeister drer Standort-Kommune, dass ich mich zur TESLA-Taskforce ans Land wenden möge.
https://fragdenstaat.de/anfrage/tesla-taskforce/
Laut Medienberichten ist die Kommune über den Bürgermesiter in selbiger vertreten, die angefragten Unterlagen dürften also vorliegen.
Was tun? Klarstellende Mail, dass er der gewählte Adressat sei? Formalen Ablehnungsbescheid verlangen? Der Verweisung folgen? Gibt’s in B’Burg eine Weiterleitungspflicht an den richtigen Empfänger?
Hallo FragDichSelbst,
ich verstehe Deine Anfrage so, dass auch die Kommunalverwaltung, an die Du die Anfrage gestellt hast, mit eingeladen wurde. In diesem Fall verweise ich Dich gern auf die Anwendungshinweise des LDA Brandenburg.
Da steht auf Seite 61: “Die Zuständigkeit als Akten führende Stelle ist gegeben, soweit die Behörde über die gewünschten Unterlagen verfügt. So kann sich beispielsweise eine Gemeinde nicht von der Pflicht zur Offenlegung von Akten befreien, indem sie auf eine andere Behörde verweist, für die sie selbst lediglich eine Stellungnahme geschrieben habe.”
Also ich sehe das so, wenn die Information vorliegt, dann ist sie auch herauszugeben, egal von wo sie ursprünglich kam. Und dann hast Du ja auch nach Vorbereitungsunterlagen gefragt. Die wird die Pressestelle sicherlich nicht haben, sofern Du auf jene der Kommunalverwaltung interessiert bist.
Es gibt in §6 AIG auch eine Weiterleitungsverpflichtung. Die erscheint mir für Deinen Fall aber unklar. So wird für den Eingang von Aktenführender Behörde gesprochen, bei der Weiterleitungspflicht aber auf eine zuständige Stelle verwiesen.Also keine andere Behörde. Da bin ich nicht sicher, ob der Gesetzgeber da tatsächlich nur interne Abteilungen der gleichen Behörde meint, als eine Kommunalverwaltung nur intern weiterleiten muss.
Ich vermute mit der Argumentation, dass Dich doch gerade die Unterlagen, die nicht bei der Pressestelle vorliegen und dem Hinweise auf das Vorhandensein der Information erfolgreich sein könntest. Da recht viel geschwärzt ist, kann ich nichts zum Thema Verwaltungsverfahren sagen, da mir unklar ist, in wie fern die Auskunft bescheidenden Charakter hat. Da ja aber noch Zeit ist und die ja wirklich flott geantwortet haben, würde ich einen “tiefen dankenden Verbeuger” machen und dann nochmal erklärend nachhaken.
Viel Erfolg.
Und ich bin kein Rechtsgelehrter und das ist keine Rechtsberatung.
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