Hat das Gericht in Dresden Recht? Ich dachte, Urteile seien für alle da. So hat es die LTO geschrieben.
Ne, hat es nicht, es missversteht die Anfrage, oder blufft einfach.
Es hat insoweit Recht, dass die Herausgabe von Urteilen nicht auf das IFG/Transparenzgesetz gestützt werden kann. Die Herausgabe eines geschwärzten Urteils ist aber laut BGH nicht mit einer Akteneinsicht vergleichbar.
Wenn du das Aktenzeichen irgendwo rauskriegst, ist eine Anfrage über openjur.de vom Ablauf und Veröffentlichungsort vermutlich geeigneter als über fragdenstaat.de.
Naja, das Gericht hat schon Recht. Die Anfrage via SächsTranspG funktioniert nicht. Die Herausgabe des Urteils in geschwärzter Fassung geht aber schon (wie das VG auch geschrieben hat), nur eben mit entsprechender Gebühren.