BMWK meint, ich wäre minderjährig

Ich musste doch ziemlich schmunzeln, als ich vorhin meine Antworten durchgegangen bin.

“Da es Hinweise darauf gibt, dass Sie noch minderjährig sein könnten, bitte ich Sie um einen Nachweis der Volljährigkeit oder eine entsprechende Einwilligung der Erziehungsberechtigten.”

Telefonverzeichnis - FragDenStaat

Das Ministerium hat zwar einen eindeutigen Altersnachweis von mir - aber ich musste doch ziemlich schmunzeln :wink:

was waren bisher eure witzigsten Antworten?

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Das finde ich eher rechtswidrig als witzig, bin gespannt, wie sie sich da rausreden, und woher dieser “Hinweis auf Minderjährigkeit” kommt. :upside_down_face:

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Ich habe erstmal verdammt laut gelacht - ich habe in meinen 317 IFG-Anfragen schon viel gelesen. Aber das ist sogar für mich neu.

Da würde ich im Nachgang direkt mal die interne Kommunikation anfragen und einen Antrag nach Artikel 15 DSGVO stellen.

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Längst getan: Kommunikation zu Anfrage 268343 - FragDenStaat :slight_smile:

Ich erweitere mal um Art. 15 DSGVO. Danke!

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Moin,

nur als Tipp: die Rechtsgrundlage kannst (solltest) du nicht einfach um Art. 15 DSGVO ergänzen, das ist ein vollkommen eigenständiger Anspruch. Der Antrag nach Art. 15 DSGVO zielt vor allem darauf ab, den Datenaustausch zwischen dem BMWK und anderen Behörden über deine Person zu beleuchten, um zu gucken, woher der “Hinweis auf Minderjährigkeit” stammt.

LG

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Danke für dein Tipp. Hatte mir das gar nicht noch mal angeguckt, sondern nur den Art. 15 mit eingebaut.

Ich warte erstmal ab was nun kommt & schaue dann weiter - ist ja zeitlich nicht eilig.

Ui, jetzt kam der Bescheid - zur Vermutung der Minderjöhrigkeit kam nichts mehr. Witzig…

Manchmal gehts plötzlich ganz schnell… :grin:

Können denn überhaupt nur unbeschränkt Geschäftsfähige IFG-Anträge stellen?

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Ja.

Aber ob die Behörde einen belastenden Gebührenbescheid gegenüber einem Minderjährigen erlassen, wäre fraglich.

Blockzitat
Ja

Also können nicht unbeschränkt geschäftsfähige keine IFG Anfragen stellen?

Blockzitat
Aber ob die Behörde einen belastenden Gebührenbescheid gegenüber einem Minderjährigen erlassen, wäre fraglich.

Also können nicht unbeschränkt geschäftsfähige doch Anfragen stellen?
Was meinst du jetzt?

Nun, so wirklich hab ich mich damit ehrlicherweise nie beschäftigt.

Prinzipiell setzt ein Verwaltungsverfahren kein Mindestalter voraus.

Aber in wie weit da ein belastender Verwaltungsakt (= mit Gebühren) etwas anderes auslöst, finde ich recht spannend. Aber wie gesagt, nie damit beschäftigt.
Könnte man ggf. mal den BfDI zu befragen.

So, nun ist auch die Anfrage zur Kommunikation beantwortet.

@BARCA Die Behörde hat trotzdem das ganze ordentlich beschieden. Formulierung geglückt. :slight_smile:

und wie man sieht - kein Hinweis auf die Minderjährigkeit dabei -ups :wink:

Das wird dir die Behörde ja gemäß Nachfrage hoffentlich noch erläutern… :slight_smile:

Achja, meine Nachfrage will nicht bearbeitet werden…

gut, dann eben Widerspruch, Fachaufsichtsbeschwerde und Dienstaufsichtsbeschwerde :slight_smile:

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Krass, gerade kam eine Nachricht: Fachlich (!) ist der Vorgang korrekt. Uff.

Mir wird richtig übel in dem Verfahren.

Der BfDI hat nun den Vorgang bewertet: im BMWK ist der besagte Hinweis nicht vorhanden.
Wohl die spannendste Aussage aus dem Schreiben des BfDI:

“Grundlage der Annahme Ihrer Minderjährigkeit seien vielmehr öffentlich zugängliche Informationen aus dem Internet gewesen, die Sie als „Jungjournalisten eines Online Magazins“ auswiesen.”

Also ein Bundesministerium nimmt eine solche Aussage als Indiz das der Antragsteller eines Verfahrens minderjährig? Weil es auch nur eine einzige Person gibt, die so heißt?!

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