BMI mit ungefragter Post und fehlender Barrierefreiheit

Ja, leider hatte ich diese Diskussion schon in dieser Anfrage. Und damals hatte der BfDI der Behörde tatsächlich hauptsächlich recht gegeben:

die Ausführungen des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat in (BMI) seinem Schreiben vom 5. Mai hinsichtlich 2020 des Unterschieds zwischen Art und Form der Auskunfterteilung treffen grundsätzlich zu. Während ein Antragsteller die Art des Informationszugangs wählen kann, also etwa ob er Einblick in die Akten vor Ort nehmen möchte oder er Kopien von diesen erhalten möchte, steht die Entscheidung zur Form der Auskunfterteilung, z.B. durch Brief oder E-Mail, im Ermessen der Behörde. Bei der Ausübung dieses Ermessens hat die Behörde jedoch den von Antragsteller geäußerten Wunsch nach einer bestimmten Form zu berücksichtigen.

Ja, darum geht es ja in dem angesprochenen Fall speziell:

Die Argumentation der Behörde ist dann, die E-Mail wird für jede Anfrage neu generiert und sei deswegen nicht persönlich. Ich habe da damals auch schon dagegen argumentiert, ohne Erfolg.

Lediglich der letzte Satz ist hoffnungsvoll. Vlt. ist das der Grund, dass man die Information tatsächlich an die private E-Mail zugeschickt bekommt, wenn man eine solche angibt.