BMI: Informationen nicht vorhanden

Hallo,

ich wollte mal ganz generell beim BMI zum internen Umgang mit Remonstrationsverfahren nachhorchen ( Umgang Remonstrationen - FragDenStaat ) und habe nun die Antwort erhalten, dass dort keinerlei Informationen / Dokumente dazu vorliegen. Garniert wird das dann noch mit einem Verweis auf einen Kommentar zu VwGO § 86 von Eyermann, dessen folgender Interpretation ich dann entnehme, dass demnach Antragssteller*innen das Vorhandensein einer Information, die sie begehren, nachweisen müssen.

Zwei Fragen hierzu:

  1. Dass beim BMI keine Handreichung o.ä. zum Umgang mit Remonstrationen vorliegen erscheint mir gelinde gesagt unrealistisch – ich weiß jedoch nicht, wo ich hier mit einem Widerspruch ansetzen sollte.
  2. Verstehe ich diese VwGO-Interpretation richtig und gibt es irgendwo mehr Informationen dazu, die mir bei der Einordnung helfen? Meine eigenen Recherche laufen da ein bisschen sehr ins Nichts bzw. auf zu viele sackteure Paywalls..

Danke & liebe Grüße

Unabhängig von allen anderen Möglichkeiten kannst du natürlich auch schonmal den BfDI einbeziehen – dieser wird sich dazu voraussichtlich ebenfalls äußern.

Zumindest gibt es eine belegbare Auseinandersetzung mit dem Thema Remonstration im BMI, wie diese Anfrage zeigt:

tausend dank dir!! :slight_smile: