BMF droht Gebühren an, falls es sucht und etwas findet

Hallo zusammen,

ich habe eine Anfrage ans BMF gestellt (und die Gegenstücke der Anfrage an das Wirtschaftsministerium Brandenburg sowie die Generalzolldirektion). Das BMF schreibt nun, sie wüssten nicht ob sie die Dokumente haben und müssten erst aufwendig recherchieren, und dafür würden dann Gebühren anfallen (zumindest wenn sie die Dokumente haben und sie sie mir auch geben). Das ist natürlich unbefriedigend, weil ich ja nicht will, dass am Ende eine 500 Euro Rechnung kommt und gleichzeitig gar nicht einschätzen kann, wie hoch die Gebühren tatsächlich sein würden.

Gleichzeitig schrecken sie mich schon ab, ohne dass ich überhaupt weiß, ob sie etwas haben - hat jemand Erfahrungen mit so einer Situation gemacht? Und Ideen, wie ich damit umgehen kann?

Den BfDI um Vermittlung bitten geht natürlich immer…

LG
Jannis

Moin,
das ist ein Standart-Text des BMF, macht u. a. das AA auch so. Würde ich nicht so viel “hinein interpretieren”.
Aber: man sollte deutlich sagen das dein Antrag so offen gestellt ist (“sowie sämtlichen weiteren Schriftwechsel (inklusive Vermerken, Gesprächsprotokollen, etc.)”) das du auf jeden Fall in den Gebührenbereich kommst, wenn die Unterlagen vorhanden sind.