Wie reagiere ich darauf?
In dem du die Anschrift mitteilst.
Muss ich das? Rein gesetzlich meine ich.
Ich erspare mir mal die ganzen Urteile und kürze ab: Im Moment kann die Behörde das noch abfragen.
Könnte ich diesbezüglich kurz nachfragen, wie es mit einer inländischen Postadresse aussieht? Ich habe beim AA nachgefragt nach der Rechtsgrundlage für eine Postadresse zum Beginn des Verfahrens, diese wurde mir nicht genannt, dafür zusätzlich noch eine inländische Postadresse nachgefragt.
Auf meine erneute Nachfrage nach Rechtsgrundlage(für beides) bekomme ich wohl bis zum Einstellungsbescheid (den kann man anscheinend aber trotz Fristwahrung und Rechtsbehelfsbelehrung ohne weiteres per Mail versenden) keine weitere Antwort. Daher hier eine kurze Frage, ob ich da ebenfalls den kürzeren ziehe wie bei der Anschrift.
IFG-Anfragen können von jeder Person unabhängig von Alter, Staatsangehörigkeit oder Wohnort gestellt werden. Ich sehe daher keine Notwendigkeit für eine inländische Postadresse.
Danke. Dann schaue ich mal, wie das weitergeht.