Bisher fehlende Vermittlungsmöglichkeit für Anfragen nach dem VIG-Nutzung des Artikel 17 des Grundgesetzes (Petitionsrecht)- Petition- um Vermittlung bei der "zuständigen Stelle" dem BfDI bitten?

Art. 17 gibt jedem auch das Recht, sich mit Beschwerden an die zuständige Volksvertretung zu wenden. @lukasmayer

Ich überlege, ob ich das mit meiner Anfrage tun sollte und habe schon einen Brief vorbereitet. Was haltet ihr davon?

Brief-Idee

Beschwerde über das Veterinäramt Berlin-Pankow

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beschwere ich mich - gemäß Art. 17 GG - bei Ihnen über das Veterinäramt Berlin-Pankow.

Dieses hat meine Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) über zwei Monate ignoriert.

Die gesetzliche Frist zur Beantwortung von Anfragen nach dem VIG liegt bei einem Monat und darf nur bei komplexen Anfragen oder bei Drittbeteiligungsverfahren verlängert werden. Darüber muss ich jedoch informiert werden, was nicht geschehen ist.

Meine Anfrage wurde über die Plattform fragdenstaat gestellt. Es wurde keine Empfangsbestätigung versendet; telefonisch - auf Nachfrage - versicherte die Behörde mir den Eingang eine Woche später mit dem Kommentar, dass ich auf Anfragen über fragdenstaat vorerst keine Antwort erhalten werde.

Diese Sonderbehandlung von fragdenstaat ist nicht verfassungskonform.

Erstens verweise ich auf das Urteil des Bundesverfassungsgericht im Fall 1 BvR 1978/13, in dem das Gericht feststellt, dass Informationsfreiheit als Grundrecht aus Art. 5 GG gefolgert werden kann, sofern eine einfachgesetzliche Regelung geschaffen wurde.

Zweitens widerspricht das Verhalten dem Grundsatz des gleichen Zugangs zu allgemein verfügbaren Informationen (Art. 5). Insbesondere, da die Antwort der Behörde auf meine telefonische Nachfrage Benutzer von fragdenstaat diskriminiert.

Allen bisherigen Schriftverkehr finden Sie hier:

XXX

Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.

Viele Grüße,
XXX

Die Informationen zu dem BVerfG-Urteil habe ich übrigens aus dem Bericht der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit von Berlin zu 2017.