Bisher fehlende Vermittlungsmöglichkeit für Anfragen nach dem VIG-Nutzung des Artikel 17 des Grundgesetzes (Petitionsrecht)- Petition- um Vermittlung bei der "zuständigen Stelle" dem BfDI bitten?

Zur bisher fehlenden Vermittlungsmöglichkeit bzw. deren bisher fehlenden Grundlagen für Anfragen nach dem VIG habe ich eine Frage:

Könnte man nicht sich auf Artikel 17 des Grundgesetzes (Petitionsrecht) berufen und im Rahmen einer Petition im Vermittlung bei der “zuständigen Stelle” - in diesem Fall für Anträge nach dem VIG der BfDI- bitten?

Mich würde interessieren, warum das bisher nicht gemacht wird bzw. diskutiert wird?

Prinzipiell kein schlechter Gedanke!

Mir persönlich erscheint das aber nicht möglich. Zuständige Stelle iSv Art. 17 GG müsste ja die Behörde sein, die den IFG-Antrag abgelehnt/ bearbeitet hat.

Eine Petition ist ein formloser Antrag an ein staatliches Organ etwas Bestimmtes zu tun oder zu unterlassen.

Richtet sich die Petition an den BfDI und verlangt eine Stellungnahme gegenüber der ablehnenden Behörde, müsste er dieses Ersuchen wahrscheinlich aufgrund von Nichtzuständigkeit ablehen (Rechtsbindung der Verwaltung).
Bei unzuständigen Stellen kann in einem gewissen Rahmen eine Weiterleitungspflicht an die zuständige Behörde bestehen. Diese könnte hier aber nicht mehr greifen, wenn massenhaft Petitionen über fragdenstaat.de an eine an sich unzuständige Stelle gehen. Zudem bringt eine reine Weiterleitung ja nichts, da hiermit keine Stellungnahme o.ä. verbunden wäre.

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Das Beschwerderecht bei der zuständigen Stelle wird ja quasi durch die Erinnern-Funktion von FdS abgedeckt. @DerBeste könnte natürlich versuchen, an den Bundestag (oder einen Landtag) zu gehen. Das ist jedenfalls kostengünstiger als eine Klage…

Art. 17 gibt jedem auch das Recht, sich mit Beschwerden an die zuständige Volksvertretung zu wenden. @lukasmayer

Ich überlege, ob ich das mit meiner Anfrage tun sollte und habe schon einen Brief vorbereitet. Was haltet ihr davon?

Brief-Idee

Beschwerde über das Veterinäramt Berlin-Pankow

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beschwere ich mich - gemäß Art. 17 GG - bei Ihnen über das Veterinäramt Berlin-Pankow.

Dieses hat meine Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) über zwei Monate ignoriert.

Die gesetzliche Frist zur Beantwortung von Anfragen nach dem VIG liegt bei einem Monat und darf nur bei komplexen Anfragen oder bei Drittbeteiligungsverfahren verlängert werden. Darüber muss ich jedoch informiert werden, was nicht geschehen ist.

Meine Anfrage wurde über die Plattform fragdenstaat gestellt. Es wurde keine Empfangsbestätigung versendet; telefonisch - auf Nachfrage - versicherte die Behörde mir den Eingang eine Woche später mit dem Kommentar, dass ich auf Anfragen über fragdenstaat vorerst keine Antwort erhalten werde.

Diese Sonderbehandlung von fragdenstaat ist nicht verfassungskonform.

Erstens verweise ich auf das Urteil des Bundesverfassungsgericht im Fall 1 BvR 1978/13, in dem das Gericht feststellt, dass Informationsfreiheit als Grundrecht aus Art. 5 GG gefolgert werden kann, sofern eine einfachgesetzliche Regelung geschaffen wurde.

Zweitens widerspricht das Verhalten dem Grundsatz des gleichen Zugangs zu allgemein verfügbaren Informationen (Art. 5). Insbesondere, da die Antwort der Behörde auf meine telefonische Nachfrage Benutzer von fragdenstaat diskriminiert.

Allen bisherigen Schriftverkehr finden Sie hier:

XXX

Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.

Viele Grüße,
XXX

Die Informationen zu dem BVerfG-Urteil habe ich übrigens aus dem Bericht der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit von Berlin zu 2017.

@luap42 Soll der entworfene Brief nun an die “Volksvetretung” – also hier: den Bundestag – gehen? Falls ja, fehlt ihm ein konkretes Petitum.