BfV-Akten "Alois Brunner" - Veröffentlichung nur nach Zustimmung

Hallo zusammne,

ich habe heute Morgen dann tatsächlich via FedEx-Express die Akten “Alois Brunner” des BfV erhalten. Ich schätze es sind um die 500 Seiten (Akte Alois Brunner - FragDenStaat Scan des Bescheides folgt heute Abend).

Die Auskunft erfolgt nach BArchG. Eine Veröffentlichung und Weitergabe ist nur mit Zustimmung des BfV gestattet. Kennt sich hier jemand aus? Ist diese Zustimmung tatsächlich notwendig? Wir diese Zustimmung regelmäßig erteilt?

Die Akten sind für die Zivilgesellschaft sicherlich von großem Interesse. Und dass die Akten dann von jedem/jeder Interessierten persönlich nagefordert werden müssen ist doch auch unsinnig. Nun wurden sie ja auch wiederstandslos herausgegeben. Ich werde die Zustimmung sicherlich anfragen, würde aber gerne auf eure Erfahrungen zurückgreifen. Denn wenn die Zustimmung nicht erteilt würde, wäre das für mich völlig unverständlich.

Viele Grüße
Sven

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Ich würde hier mal auf die Entscheidungen zum BfR verweisen. Danach können sie viel abhängig machen, aber wenig durchsetzen. Ansonsten gibs vielleicht wieder rund 36.000 Einzelanfragen :wink:

@arne.semsrott

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Ich fand es jedenfalls schon einmal gut, dass der BfV von sich aus die Herausgabe nach Archivgesetz angeboten hat.

Den Bescheid habe ich hochgeladen: bescheid_geschwaerzt.pdf in Anfrage „Akte Alois Brunner“ - FragDenStaat

Die Freigabe zur Veröffentlichung habe ich angefragt.

Teilweise beinhalten die Unterlagen auch Propagandamaterial von zwischen 1933 und 1945. Ich bin mir hier sehr unsicher inwieweit diese Unterlagen dann unkommentiert veröffentlicht werden sollte. Hat hier mit jemand Erfahrung? Ich würde nun z.B. dazu übergehen diese Unterlagen zunächst nicht zu veröffentlichen, da ich mich nicht strafbar machen möchte. Klar, der Kontext ist klar, aber bei Propagandaunterlagen der NSDAP habe ich ein ungutes Gefühl.

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Brunner ist nach allen Erkenntnissen spätestens 2010 gestorben

Das stimmt wohl. Das war ja auch vor der Anfrage lange bekannt.

Hi
bislang liegt auf die Anfrage zur Veröffentlichung noch keine Antwort vor?

Genau. Leider keinerlei Antwort.

Hallo,
was ist denn aus der “Folgeanfrage” Informationsfreiheitsanfragen - FragDenStaat geworden? Die ist jetzt mit 403-Fehler nicht mehr da, nachdem ich E-Mails bekommen habe, dass es Aktivitäten gab
cc @arne.semsrott (ich glaube du hattest die gestellt)

Es gibt Neuigkeiten bei meiner Anfrage. Anscheinend hatte das BfV schon im Mai einen Brief an mich versandt, mit der Bitte um Präzisierung der Weitergabeabsicht (hier).

Anscheinend arbeitet TNT hier nicht zuverlässig, wenn ich habe den Brief nicht erhalten, sondern mein Nachbar, welcher mich erst letzte Woche auf den Brief hinwies. Ich hatte auch keine Zustellbenachrichtigung bekommen.

Zum Inhalt des Briefes vom 12.05.: Wie schlau ist es hier dann anzugeben, dass man alles auf Fragdenstaat veröffentlichen möchte? Hat hier wer Erfahrungswerte wie mit solchen Unterlagen umzugehen ist und wie das BfV hier nun reagieren könnte?

Tut mir wirklich leid, dass der Brief über einen Monat “herumlag”, aber nun geht es ja weiter.

@a.steffen_2: Meinst du mit deinem Link meine Anfrage, oder eine andere? Bzw. meinst du mit der Folgeanfrage die Veröffentlichung?

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IMHO schreib einfach online für einen unbegrenzten Personenkreis zugänglich machen und dann passt das. Wenn sie das verwehren sollen sie mal begründen warum man das nicht einfach öffentlich machen kann.


Und dein Nachbar hatte vlt bedenken bei Post vom Verfassungsschutz und wollte dich schützen.:crazy_face:

Hallo,
nachdem dein Schreiben hier öffentlich wurde, in der öffentliche Nutzung untersagt wurde, gab es eine praktisch gleichlautende Anfrage beim BfV wieder. Diese Anfrage ist jetzt seit einiger Zeit mit 403-Error nicht mehr zugänglich.

Ich denke, wenn das BfV dir die weitergabe wie @rugk vorschlägt, untersagt, müsste man den Weg gehen und die Information einfach vielfach anfragen - gibt ja keine Versagensgründe mehr.

Ich bin gespannt auf das Ergebnis der Anfrage. Das BfV ist auch so die einzige Behörde, die mit TNT verschickt… Achja… vielleicht könnte man mal Austesten, ob das BfV auch (freiwillig) per Fax antwortet, wenn sie sich per E-Mail weigern - jemand Lust da mal eine Anfrage zu stellen?

403 bedeutet bei uns depubliziert. Die Anfrage gibt es also noch (wir löschen prinzipiell keine Anfragen) aber sie ist auf privat, nur der Antragsteller sieht sie weiterhin. Warum hier aber gelöscht wurde kann ich dir auch nicht sagen, ggf. weil doppelt?

Hallo Sven! Wie ist der aktuelle Stand in diesem Fall? Ich bin sehr an diesen Akten interessiert, da ich nur ca. 8km Luftlinie von Brunners Heimat in Österreich entfernt wohne und mich schon lange mit diesem Thema beschäftige. Ich habe sämtliche Akten aus Archiven wie Yad Vashem zum Thema Brunner und daher würde mich auch dieser Inhalt enorm interessieren. Hast du für die Akten bezahlen müssen? LG und danke, Thomas

Hallo Thomas,

Ich wurde im Juli von @a.kempen kontaktiert, dass hier etwas zur Veröffentlichung geplant sei. Ich habe mich daher bis jetzt damit zurückgehalten, auch da die Akte echt umfangreich ist und ich kein Historiker oder sowas bin. Vieloeicht gibt es zur einer Veröffentlichung eine Info @arne.semsrott.

Bezahlen musste ich nichts. Vom bfvs kam via Fedex einfach ein dickes Paket. Ich denke dir wird man die akte ebenfalls einfach so zukommen lassen. Auf meine Anfeagen ob ich selber veröffentlichen kann hat das bfvs nocht geantwortet.

Viele Grüße

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Danke Sven!
Ich weiß nur nicht ob ich als Österreicher da was bekommen werde. Ich bin Lokalhistoriker und beschäftige mich schon seit 2016 mit Brunner…sehr schwierig hier bei uns… Da wären diese Akten natürlich TOP. Ich hab auch keine Ahnung wie man das überhaupt beantragt. Bin eher zufällig auf Dein Thema hier gestoßen. GLG

Es hat länger gedauert. Sorry, Leute! Hier ist es: Untergetauchter NS-Verbrecher: Die Geheimdienst-Akten über Alois Brunner

Und bei der taz heute auf dem Cover: Enger Mitarbeiter Eichmanns: Quellenschutz für NS-Schergen - taz.de

Danke, @svaen !

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Vielen Dank! Darauf habe ich lange gewartet.