BfDI Tätigkeitsbericht

Soeben ist der Tätigkeitsbericht des BfDI für dieses Jahr herausgekommen. Erstmals ist Datenschutz und Informationsfreiheit zusammengefasst.

Was haltet Ihr davon?

Ich war ehrlich gesagt entsetzt. Bei Herrn Schaar war es noch ein richtiger Bericht, der auch viele Einzelphasetten umfasste. Bereits bei der Vorgängerin von Prof. Kelber merkte man das Desinteresse, auch in der Bearbeitung.
Im Vergangenen Jahr ist der Bericht schon relativ dünn ausgefallen. Dieses Jahr sind es nicht einmal zehn Seiten bei einem Gesamtumfang von 128 Seiten. Ich bin ein wenig ratlos, wie stiefmütterlich dieses Thema offenbar behandelt wird nunmehr.

Eigentlich wäre es Zeit für einen eigenen Informationsfreiheitsbeauftragten!

Ich glaube das kann man nicht so pauschal sagen. Die regelmäßige Fristüberschreitung bei IFG-Verfahren ist z. B. ein großes Thema, mehr als einen Absatz kann man dazu aber auch nicht schreiben.

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Ich würde mich sehr freuen wenn du mir ein paar Beispiele gibst, die dir besonders missfallen.

Das ist richtig, aber wenn ich in die Vergangenheit schaue haben die Tätigkeitsbericht für die Informationsfreiheit ca 15 Seiten für den Zeitraum von zwei Jahren (ohne Einleitung und Glossar etc.). Es wirkt auf mich nicht so als ob das weniger wird, sondern eher konstant bleibt.

Daneben ist der BfDI als verantwortliche Aufsichtsbehörde für Bundesbehörden für nicht besonders viele Behörden verantwortlich, ein kleiner Blick auf FragDenStaat zeigt mir ca. 1650 Bundesbehörden an. Im Vergleich mit anderen Bundesländern ist das die Menge an Behörden die es auch in Brandenburg oder Sachsen-Anhalt gibt. Der LDI NRW dagegen unterstehen ca. 7300 Behörden.

Ich weiß nicht ob das der Sache dienlich ist. Ich glaube es wäre hilfreicher die aktuellen Inofrmationsfreiheitsreferate der Aufsichtsbehörden personell zu stärken (Wenn ich mir das Organigramm der LDI NRW anschaue, dann kann ich mir gut vorstellen, dass eine Person für IFG-Angelegenheiten für 7000+ Behörden zuständig ist) und wirksame Abhilfemaßnahmen als Werkzeug durch die Gesetze zu schaffen (Behörde weigert sich, LDI/BfDI ordnet Herausgabe an, Behörde muss gegen den Verwaltungsbescheid klagen).

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