Bestimmtheit eines Antrags

Hallo werte IFGler,

welche Maßstäbe werden an die Bestimmtheit eines IFG (NRW) Antrags gestellt?

Ich frage - natürlich - weil ich genau das Problem aktuell habe:

Anfrage

Eine Auflistung der Titel und Aktenzeichen aller Erlasse an die Polizeibehörden seit dem 1.3.2020 in elektronischer Form.

1. Antwort (Behörde)

Zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrages bitte ich um dessen Konkretisierung. Die beantragte Auflistung der Titel und Aktenzeichen aller Erlasse an die Polizeibehörden seit dem 1.3.2020 ist zu allgemein gehalten. Ihr Antrag ist nicht hinreichend bestimmt und lässt nicht erkennen, auf welche Information er gerichtet ist (vgl. § 5 Abs. 1 Satz 3 IFG NRW).

Meine Antwort

die Titel aller Erlasse seit 1.3.2020 mit dem Adressaten (ganz oder als Teil)
“alle Polizeibehörden in Nordrhein-Westfalen” werden angefragt.

2. Antwort (Behörde)

Der von Ihnen gewählte, alleinige Bezug auf die Titel aller Erlasse seit 1.3.2020 mit dem Adressaten (ganz oder als Teil) “alle Polizeibehörden in Nordrhein-Westfalen” ist nicht bestimmt genug. Um Ihren Antrag auf Informationszugang bearbeiten zu können, benötige ich daher die Nennung konkreter Sachverhalte auf die sich Ihr Informationsbegehren bezieht.

Meine letzte Antwort

Ich habe doch ausreichend genau bestimmt, dass alle Erlasse mit diesem Adressaten gemeint sind. Ich muss Ihnen da keinen Sachverhalt nennen - wo nehmen Sie dieses Verständnis des IFG NRW her?
Ich muss bestimmte Informationen anfragen, die Ihnen vorliegen. Und das ist konkret:
Ich möchte die Titel ALLER in diesem Zeitraum an “alle Polizeibehörden in Nordrhein-Westfalen” adressierten und erlassenen Erlasse erhalten.
Das ist die Information, die ich erhalten möchte. Ich muss nicht nur Erlasse zu einer bestimmten Thematik anfragen.

Ich werde da auch langsam etwas fuchsig - entsprechend auch meine heutige Antwort.

Liege ich hier falsch? Hat die Behörde doch recht?

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Moin,

Ich glaube schon, dass du es ausreichend beschrieben hast. Vlt kann oder will es man es nicht verstehen. Du kannst ja (falls jetzt wieder die gleiche Antwort kommt) um einen Anruf bitten und so probieren den Sachverhalt zu klären. Manchmal bringt ein Telefongespräch so einiges.
Wenn auch das nichts bringt vlt beim LfDI nachfragen, was die davon halten.

Ich sehe dich auf jeden Fall im Recht.

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Hallo Apoly,

ich glaube auch verstanden zu haben, dass es Dir nur um die Titel und Aktenzeichen der Erlasse geht, nicht um deren komplette Inhalte.

Da ich selbst berufliche Vergangenheit mit einer Behörde habe, kann ich mir aber auch gut vorstellen, dass der dort Bearbeitende, sich schlicht nicht vorstellen kann, dass Du an dem Inhalt gar nicht interessiert bist, sondern nur am Titel und Aktenzeichen. Wenn da immer nur Leute nach Inhalt fragen, und dann mal der Erste nur die Umschlaginformationen will, dann kann das schon mal irritierend in der Bearbeitung sein. Und letztlich ist Sprache, besonders die geschriebene, wo ja Intonation, Gestik und Mimik fehlen, umso stärker mehrdeutig.

Du könntest daher nochmal versuchen hinterherzuschieben, dass es Dir nicht im den Inhalt der Erlasse geht, sondern wirklich nur um den Text des Titels und das Aktenzeichen, sofern der Erlass an die Polizeibehörden gerichtet war.

Ansonsten bin ich auch mit Jasper, mit dem Telefon, das hat mir auch schon häufig geholfen. Da könnte man die Telefonnummer mit in die Anfrage packen und um Rückruf bitten, damit man eventuelle Interpretationsspielräume direkt einengen kann. Dann liegt der Ball auch erstmal bei der Behörde, weil die im Rahmen eines Verwaltungsaktes schon auch den Bürger bei seinem Anliegen unterstützen sollten.

Ein geruhsames WE

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