Bestätigung der Anfrage

Hallo, ich bin noch recht neu hier und habe jetzt Post bekommen, dass ich die Anfrage bestätigen soll. Da ich nicht verifizierbar bin, durch meine Anfrage per Mail. Gibt es eine vorformulierte Antwort welche ich versenden kann? Habe leider keine gefunden.

Willkommen im Forum, @elektrobert!
Am besten gibst du immer gleich den Link zu der Anfrage an, um die es geht. Das erleichtert es zu helfen.

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hallo @DR1, hier der Link zur Anfrage https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-club-hangemathe-ev-dresden/

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Deine Antwort die du geschrieben hast sollte ausreichen.

Was genau die Behörde damit bezwecken möchte erschließt sich mir nicht.

§ 4 Abs. 4 Ssatz 1 VIG :
Ein missbräuchlich gestellter Antrag ist abzulehnen.

Dass die Behörde meint, dass per E-Mail gestellte Anfragen missbräuchlich sind, solange Sie nicht bestätigt wurden, halte ich für Blödsinn.
Ergibt ja auch keinen Sinn, wieso solle eine Anfrage missbräuchlich sein, bloß weil sie per E-Mail versendet wurde? Und wieso sollte die Bestätigung dann nicht genauso missbräuchlich sein? Und was hat das Übertragungsmedium damit zu, ob eine Anfrage missbräuchlich ist?

Ich kenne auch um ehrlich zu sein keinen einzigen Fall, in dem ein Antrag tatsächlich missbräuchlich gestellt wurde.

Ich würde dir noch raten, den Namen der Bearbeiterin im Dokument zu schwärzen.

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Ich denke auch, dass deine Nachricht ausreicht :+1:

Mir hat mal eine Behörde geschrieben, dass vor dem Hintergrund von vermehrtem Identitätsdiebstahl im Internet über analoge Briefe bestätigt werden soll, ob der Antragsteller wirklich echt ist. Ob das sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt…

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