Berlin Neukölln: 101 Euro Gebühr für IFG-Anfrage – Erfahrungen mit Widerspruch?

Hallo zusammen,

ich habe über FragDenStaat eine IFG-Anfrage an das Bezirksamt Neukölln gestellt (Anfrage #364127) und bitte dari um Einsicht in eine Sondernutzungsgenehmigung. Das Straßen- und Grünflächenamt hat mir nun mitgeteilt, dass eine Verwaltungsgebühr von 101,04 Euro erhoben werden soll und begründet dies mit 1,0 Arbeitsstunden Aufwand im gehobenen Dienst.

Ich finde das unverhältnismäßig und habe beim Amt bereits einen Gebührenerlass beantragt (öffentliches Interesse, wirtschaftliche Verhältnisse meinerseits).

Meine Fragen:

  • Hat jemand Erfahrung damit, Gebühren bei Berliner Bezirksämtern erfolgreich anzufechten?
  • Gibt es Musterschreiben oder Argumente, die sich bewährt haben?
  • Lohnt sich ein Widerspruch gegen den Gebührenbescheid, wenn er kommt?

Für jeden Hinweis dankbar!

So wie ich es jetzt überflogen habe, hast du ja nur die Übersendung der Erlaubnis beantragt. Also den endgültigen Bescheid an den Betreiber.

Darin sollten nur wenige personenbezogene Daten (die zudem leicht zu schwärzen wären) und auch eigentlich keinerlei Geschäftsgeheimnisse nach dem GeschGehG enthalten sein. So kursorisch überflogen leuchtet mir nicht ein, warum ein einzelnes Dokument eine „umfangreiche“ Auskunft darstellen soll. Der Bescheid wird ja nicht aus unzähligen Seiten, die einzeln zu überprüfen sind, bestehen.

Wenn der Bescheid nur gegen den Marktbeschicker als Verwalter erlassen wurde, sehe ich kein Problem. Wenn das BA jeden Standnutzer einzeln beschieden hat, wirds wohl tatsächlich umfangreicher.

Letztlich bleibt der Umfang des übersandten Dokuments abzuwarten, um den Aufwand wirklich realistisch einschätzen zu können. Die Gebühren könnte man dann nachträglich gerichtlich überprüfen lassen bzw. isoliert die Kosten mit dem Widerspruch angreifen.

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Super, Danke nochmal für die Antwort, das war hilfreich!

Das Bezirksamt hat inzwischen geantwortet und stuft meine Anfrage als »umfangreiche Akteneinsicht« ein (Tarifstelle 1004 lit. b Nr. 2, Rahmen 100–250 €), beziffert den Aufwand aber gleichzeitig auf nur 1 Arbeitsstunde. Ich bin mir nicht sicher, wie das zusammenpasst. Außerdem verneinen sie ein öffentliches Interesse, da ich als Einzelperson angefragt habe.

Ich habe eine Stellungnahme geschickt, in der ich die Einstufung als »umfangreich« bei einer Stunde Aufwand für ein einzelnes Dokument hinterfragt und das öffentliche Interesse artikuliert habe, bei einem dreimal wöchentlich auf öffentlichem Straßenland stattfindenden Markt. Ergänzend habe ich wirtschaftliche Härte geltend gemacht und warte jetzt mal ab, wie reagiert wird. Ich werde beizeiten hier ein Update geben.

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Hier mal ein Zwischenstand:

Das Bezirksamt hat geantwortet, geht aber auf meine Argumente inhaltlich nicht ein. Öffentliches Interesse und wirtschaftliche Härte wurden lediglich »zur Kenntnis genommen«, ein Gebührenerlass komme »nicht in Betracht«. Begründet wird dies nicht, ich habe nun entsprechend nachgefragt. Neu ist: Die Behörde spricht jetzt von »etwa 50 Seiten«. Ich habe nur die Sondernutzungserlaubnis selbst angefragt, nicht die gesamte Verwaltungsakte. Habe jetzt um Klarstellung gebeten, was genau diese 50 Seiten sind, und um eine nachvollziehbare Begründung für die Ablehnung meiner Argumente.

Melde mich wieder wenn es neues gibt.

Das bleibt im prozeduralen Rahmen, zeigt das Muster (Behörde blockt ohne Begründung), und gibt dem Forum die Möglichkeit, auf die 50-Seiten-Frage und die fehlende Begründung einzugehen.

Gut, das kann dann aber durchaus sein, dass sie gegen jeden Standbetreiber einen eigenen Bescheid erlassen haben (je nach Standort auf dem Platz mit verschiedenen Auflagen) und deine Anfrage nun so gedeutet haben, dass du alle Bescheide inklusive deren (ggf. abweichenden) Auflagen haben willst.

Ja, das hatte ich auch vermutet und deshalb in meiner Antwort auch nochmal klargestellt, dass sich mein Antrag ausschließlich auf die Sondernutzungserlaubnis selbst bezieht. Ich weiß nicht, ob sich das von evtl. Einzelbescheiden auseinanderhalten lässt. Bin gespannt, ob sich die 50 Seiten damit erledigen und gebe dann wieder Rückmeldung.

Aus deinem Post geht leider nicht hervor, welchen Zweck Du mit der Anfrage verfolgst und ob Du selbst Anwohnerin bist. Vermutlich ist das meiste von dem auf den 40-50 Seiten für dich nicht wirklich interessant, und da der Zeitaufwand vermutlich nur durch notwendige Schwärzungen entsteht, könntest Du auf die Teile verzichten, die personenbezogene Daten oder ‘Geschäftsgeheimnisse’ enthalten könnten.

Du könntest den Antrag also beschränken auf den Bescheid ohne Anlagen, da müsste bereits enthalten sein:

  • Entscheidung: wer/was/wo/wann?
  • Auflagen
  • Begründung
  • Gebührenentscheidung

Wenn dir das reicht, dann gibt es da nicht viele Möglichkeiten etwas schwärzen zu müssen. Selbst Name und Anschrift des Antragstellers sind eigentlich sowieso schon bekannt - dann bleibt noch der Name des Sachbearbeiters und vielleicht die Email-Adressen und Telefonnummern und eventuell das individuelle Kassenzeichen oder die Bankverbindung.

Der Aufwand und damit die Gebühren sollten dann sehr überschaubar sein.

Du kannst diese aber dennoch ja vorher abschätzen lassen.

Falls dir irgendetwas konkret anderes wichtig ist, könntest Du versuchen herauszufinden in welcher Anlage das steht - aus dem Bescheid müsste bereist hervorgehen, welche entscheidungsrelevanten Anlagen überhaupt existieren - und in einer zweiten Anfrage anfordern.

Viele Erfolg noch.