BER airport / gilt da ein IFG?

Hi!
Der airport sagt, dass das Verwaltungsgericht Cottbus den airport mit Urteil vom 19.09.2013 (Az.: 1 L 219/13) von der Auskunfts-Pflicht befreit hat.

  1. Wieso taucht der airport dann ühaupt hier auf?
  2. Wie kriegt man raus, wo diese neumodischen Handgepäckscanner tatsächlich im Einsatz sind?
  3. Habe ich meine Anfrage iwi ungeschickt formuliert?

Thx.
Bye
Arne

Hi, und willkommen im Forum!

Der BER bezieht sich auf dieses Urteil (Rn. 40) und das sagt tatsächlich, dass der BER nicht unter das AIG fällt. Danach gab es zwar eine Gesetzesänderung, aber die Landesbeauftragte für Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht ist trotzdem der Meinung, dass der BER nicht unter das AIG fällt, wie sie in ihren Anwendungshinweisen schreibt (S. 38 unten). Das ist natürlich ärgerlich!

Wenn du eine Anfrage zu Umweltinformationen hast, dann müsste der BER allerdings antworten, weil deine Anfrage dann unter das UIG gilt, und das einen breiteren Anwendungsbereich hat.

Die Frage nach den Handgepäckscannern könnte vielleicht sogar unter das UIG fallen, wenn du erklärst, dass dich gerade die Strahlung der Dinger interessiert, weil Strahlung in § 2 Abs. 3 Nr. 2 UIG extra als Umweltinfo erfasst wird. Und nach § 2 Abs. 1 Nr. UIGBBg müssen auch private Unternehmen antworten, wenn sie unter der Kontrolle einer Behörde stehen (und der BER gehört ja zu 26% dem Bund und zu je 37% den Ländern Berlin und Brandenburg). Vor allem das “wie viele Scanner und wo kommen sie zum Einsatz” wäre dann eine Umweltinfo, das “wie viel haben sie gekostet” müsste man ein bisschen mehr diskutieren…

Du kannst also dem BER das schreiben. Ich hab allerdings so ein Gefühl, dass die das nicht interessieren wird, deswegen könntest du dir Hilfe holen bei dem/der Informationsfreiheitsbeauftragten - die des Landes Brandenburg ist leider nicht für Umweltinfos zuständig, die des Landes Berlin aber schon. Auf der Plattform wird dir bei “Vermittlung” wahrscheinlich nur die Brandenburger vorgeschlagen, dann kannst du einfach den Admin-Link der dort angeboten wird rauskopieren und dann der Berliner Beauftragten per normaler E-Mail schicken und sie um Vermittlung bitten: Kontakt - Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Ansonsten könntest du auch noch über eine Presseanfrage an die Infos kommen, aber dafür müsstest du Presse sein :slight_smile:

Ich hoffe, das hilft!
LG
Jannis

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Hi!

ok… dange… ich hab es nochmal versucht… so wie ich es verstanden habe… eigentlich betrifft ja die Strahlung nur das Handgepäck… oder kann man da sagen, dass kein Filter 100%ig ist? ich habe dann noch ein Analogkäsebrötchen hinein theoretisiert, weil das ja auf jedenfall ein Biotop ist… :woozy_face:

Mal sehn… :grin:

Bye
Arne

ja wunderbar! und sonst kannst du in 2 Wochen oder so mal die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit per E-Mail um Vermittlung bitten :slight_smile:

und ja, stimmt, das hatte ich nicht bedacht dass die Strahlung auch Auswirkungen auf die Umwelt haben können muss - das können die sich dann ja mal angucken, wie sie damit umgehen^^

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Hey! Die haben geantwortet… anscheinend sind die schon im Einsatz, aber die haben sich scammen[1] lassen, so dass die 100ml immer noch gilt… lol Thx. Bye.
[1] 100ml liquids rule: which UK airports have changed restrictions?