Moin,
in der Vergangenheit habe ich bei FdS gesehen, dass die übermittelten Nachrichten an die Behörden bzw. die Empfänger nicht zu gestellt werden können. Bisher war ich davon zum Glück verschohnt. Die Antragsteller:innen versenden teilweise Mails wegen der Fristüberschreitung, obwohl auch diese Mails häufig nicht zu gestellt werden können. Gleiches habe ich beispielsweise auch bei versendeten Faxen gesehen, weil beispielsweise die Faxnummer bei FdS nicht mehr aktuell ist. In solchen Fällen schreibe ich den Leuten unter die Nachricht, dass die Nachricht/Fax nicht zugestellt werden konnte.
Daher würde ich vorschlagen, dass die Antragssteller:innen per Mail darüber informiert werden, wenn die versendete Nachricht bzw. Fax nicht zu gestellt werden kann. Gleiches sollte gelten, wenn nach n-Zeiteinheiten ein Fax übermittelt werden soll und das Fax noch nicht übermittelt wurde. Ein Beispiel habe ich dafür eben zufällig gefunden:
Eine Benachrichtigung würde vor allem dann helfen, wenn fristwahrende Schriftsätze an die Behörde übermittelt werden sollen. Ansonsten kann es im schlimmsten Fall passieren, dass ein Verwaltungsakt bestandskräftig wird und ggf. über einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand angegriffen werden muss.
Liebe Grüße
Kris