Beiladung: Wegen Mitgliedschaft in Partei kein Verbraucher?

Hallo zusammen,
ein Betrieb hat bei einer Topfsecret-Anfrage einen Antrag auf aufschiebende Wirkung beim zuständigen VG Dresden gestellt, ich wurde beigeladen. Soweit so gut und nichts sonderlich interessantes.
Die Begründung jedoch finde ich äußerst interessant und bedenklich.
Da ich mehrere Anfragen gestellt hätte und in einer politischen Partei aktiv sei, sei ich kein Verbraucher, sondern verfolge wahrscheinlich politische Interessen. Demnach sei mir das Auskunftsrecht gem. VIG zu verwehren.

Wie soll ich hier weiter vorgehen? Meine Rechte beschneiden zu wollen, nur weil ich politisch aktiv sein könnte, ist schon hart.

Viele Grüße

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(Dies stellt nur meine Meinung dar, keine rechtliche Beratung oder ähnliches)
Nach § 2 Abs. 1 VIG hat “Jeder nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf freien Zugang zu allen Daten über [Kontrollbericht usw.]”.
Demnach hat auch tatsächlich jeder einen Anspruch darauf.
Inwiefern eine Parteimitgliedschaft dabei relevant sein soll erschließt sich mir nicht.
Bist du in deiner Region so bekannt, dass man dich allein mit deinem Namen einer Partei zuordnen kann?
Oder wie ist der Betrieb an diese Info gelangt?

Worauf der Betrieb vielleicht hinaus wollte ist §4 Abs. 4 VIG:
“(4) Ein missbräuchlich gestellter Antrag ist abzulehnen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Antragsteller über die begehrten Informationen bereits verfügt.”
Ich glaube nicht, dass irgendein Gericht deinen Antrag ablehnen würde, bloß weil du in einer Partei bist.

TLDR:
Ob man in einer Partei ist oder nicht dürfte irrelevant sein.
Das Gericht wird in der Hinsicht ziemlich sicher richtig entscheiden.

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Danke für deine schnelle Antwort.

Ich bin Ortsvorsitzender eines Ortsverbandes der Partei, das ist in diesem Fall allerdings eine rein administrative Tätigkeit. Das ist rauszufinden, wenn mein Name gegoogelt wird, da ich online als Ansprechperson geführt werde. Sonst bin ich glücklicherweise nicht bekannt und habe das auch gar nicht vor.
Der Betrieb scheint also meinen Namen gesucht zu haben und dann auf diese Info gestoßen zu sein.

Nach dem Gesetz hat jede Person ein Recht auf Zugang zu Infos - die Argumentation ist also Schwachsinn und wird mit großer Wahrscheinlichkeit vom Gericht gekippt.

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