Behördenübergreifender Schriftverkehr über die eigene Person

Folgendes (nicht ganz fiktives) Szenario: Behörde A wirft mir rechtswidriges Verhalten vor und schreibt deswegen an die zuständige Behörde B, welche den Sachverhalt prüft. Das Verfahren führt letztlich zu nichts und weder Behörde A noch Behörde B melden sich für einen Zeitraum von knapp 2 Jahren.

Nun möchte ich an den internen Schriftverkehr zwischen Behörde A und Behörde B gelanden. Beide Behörden sind nach dem LIFG BW und natürlich nach der DSGVO auskunftspflichtig.

Meine Frage hierzu: Handelt es sich beim Schriftverkehr über mich zwischen zwei Behörden um personenbezogene Daten, welche nach Art. 15 DSGVO angefragt werden können? Oder handelt es sich um amtliche Informationen, welche von der DSGVO nicht erfasst werden und somit nach dem LIFG BW angefragt werden können?

In meinem Fall kann ich mit Gewissheit sagen, dass außer mir und den beiden Behörden keine Dritten involviert sind, welche ein schutzwürdiges Interesse darlegen könnten.

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Hi,
also formal sehe ich es so, dass Du erstmal Informationen willst. Das spannende an der Juristerei ist nun, welche Zugang (Rechtsgrundlage) Du dafür nimmst. Das betrachte ich als den kreativen Teil dieses Berufes und das hat mich auch ein wenig von dem Thema Recht begeistert.
Deswegen gibt es ja auch bei FdS die Zugänge nach UIG, VIG und dem entsprechenden IFG. Da sind die Anfragetexte schon so gebaut, dass Du als Anfragende erstmal alle möglichen Zugänge haben willst.
Bei Deinem teilfiktiven Fall bist Du ja aber wirklich an allem interessiert. Ich denke da kommst mit der DSGVO am weitesten (alternativ auch §29 VwVfG). Auch deshalb, weil diese einen Anspruch auf kostenfreie Übermittlung bietet. Stellt sich dann heraus, dass da was fehlt, was die als nicht personenbezogen definiert haben, würde ich erst danach das IFG ziehen und dort dann auch gleich drauf hinweisen, dass die Deine personenbezogenen Daten nicht schwärzen brauchen :slight_smile: . Die Zeit nach 2 Jahren hast Du ja dann vielleicht auch noch.
Für die DSGVO mein Tip bei Fristversäumen nicht lange fackeln, gleich die Landesbeauftragte ins Boot holen. Die hat da ein richtig scharfes Schwert. Nicht so beim IFG.
Und ich bezeichne mich als ITler und nicht als Rechtsgelehrter. Also bitte nicht als Rechtsberatung auffassen.
LG

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Du kannst natürlich auch alle Rechtsgrundlagen nennen.

Aka “Dies ist ene Anfrage nach Art. 15 DSGVO. Hilfsweise bearbeiten Sie dies bitte als Anfrage nach dem IFG, […]” usw. So macht es FragDenStaat ja mit den Standardtexten auch.

Ich denke die Informationen bekommst du ziemlich sicher.

Disclaimer: Wie immer stellt dies keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Ansicht/Idee/Vorgehensweise dar. IANAL.
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Danke für die hilfreichen Vorschläge @rugk @LanMarc77.

Ich habe bereits eine Anfrage nach Art. 15 DSGVO am Laufen, welche ich zwischenzeitlich vernachlässigt hatte. Diese werde ich nun dahingehend erweitern, dass ich auch besagten Schriftverkehr einfordere. Sollte sich die Behörde weigern hole ich den LfDI ins Boot und falls die Information nicht von der DSGVO erfasst ist (was ich stark bezweifle) stelle ich noch einen IFG-Antrag.

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