Fast jede zweite lebensmittelrelevante Kontrolle ergibt Beanstandungen. Oft sind das nur Kleinigkeiten wie eine verstaubte Steckdose oder eine tote Fliege auf dem Küchenboden. Manchmal, wenn auch seltener, ekelerregende Dinge.
Es dürfte jedoch sehr selten vorkommen, dass alle Betriebe in einem Überwachungsbereich mustergültig arbeiten. Dagegen spricht schon, dass Menschen involviert sind.
Bei manchen Behörden scheinen sich dennoch Betriebe ohne Fehl und Tadel zu häufen. Das ist aber nicht immer einer rigorosen Überprüfungspraxis mit Null-Fehler-Toleranz geschuldet, sondern … manchmal auch kreativem Anfragemanagement.
Mir sind bisher 2 Varianten aufgefallen, die ich nachfolgend beschreibe.
Variante 1: Vom Antrag abweichende Kontrolltermine
Der krasseste mir bisher untergekommene Fall kommt vom Landratsamt des Hohenlohekreises: Harald Schäfer.
Die Auskunft wurde scheinbar korrekt erteilt: Eine Kontrolle vor und eine Kontrolle nach dem Antragsdatum ergab keine Beanstandungen.
Bei so etwas werde ich inzwischen hellhörig – insbesondere wenn die Behörde sonst nur beanstandungsfreie Kontrollen mitteilt. Auf meine Nachfrage hin stellt sich die Behörde dumm: Die Auskunft beziehe sich selbstverständlich auf den Auskunftszeitpunkt.
Ich habe so eine Ahnung, also eine weitere Nachfrage. Umständlich wird vom Amt eine neue Anfrage konstruiert …
Endergebnis: Bei der “versehentlich” übergangenen Kontrolle waren die Beanstandungen derart gravierend, dass sogar eine Betriebsschließung angeordnet wurde.
Lessons learned: Lasst euch nicht mit ergebnislosen Kontrollterminen, die zeitlich nach eurer Antragstellung liegen, abspeisen. Selbstverständlich können solche Fehler auch unbeabsichtigt vorkommen. Auch in Behörden arbeiten nur Menschen. Dann wird die fehlende Auskunft jedoch ohne Diskussion nachgeliefert.
Variante 2: Anträge ohne Beanstandungen werden beantwortet, ansonsten Schweigen
Wenn die beiden letzten Lebensmittelkontrollen in ihrem Zuständigkeitsbereich (beispielsweise Wuppertal) keine Beanstandungen ergaben, dann antwortet das Bergische Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt sofort – teilweise sogar schon am Folgetag mit einem entsprechenden Bescheid.
Dazu werden die Eingangsbestätigung, der Bescheid und die Auskunft in einem Schreiben versendet. Ein Beispiel hierfür ist die Burgschänke.
Über den Hinweis, dass meine Mail an den zuständigen Sachbearbeiter weitergeleitet wurde, muss ich jedes mal schmunzeln, da es sich dabei immer um die selbe Person handelt.
Wenn es Beanstandungen gab, geht die Behörde jedoch anders vor: Es wird nur eine Eingangsbestätigung versendet. Diese enthält die übliche Bitte, wegen der Vielzahl ähnlicher Anfragen von Nachfragen anzusehen.
Nach einem halben Jahr habe ich dennoch begonnen nachzufragen. Denn inzwischen wurden bereits mehrere Anfragen jüngeren Datums beantwortet. Jeweils ohne Beanstandungen.
Ergebnis: Keinerlei Reaktion bei 5 Nachfragen per E-Mail über FragDenStaat. Erst auf eine sechste Nachfrage per Fax wurde mir die angefragte Auskunft zugesendet.
Wie sich herausstellte: Im Pino’s gab es Beanstandungen.
Bei allen meinen Anfragen reagiert die Behörde gleich. Ohne Beanstandungen antwortete sie sofort. Gab es Beanstandungen, stellte sich die Behörde nach einer Eingangsbestätigung tot.
Lessons learned: Nicht aufgeben, Faxgerät entstauben.