Behörde will Vertrag nicht herausrücken

Ich habe keine Ahnung, ob das stimmt, was sie da behaupten. Müssen sie die Dokumente freigeben und sie verarschen einen nur, oder ist es richtig, was sie da behaupten?

Wie würdet ihr dabei vorgehen?

Bei der Corona Warn App wurden solche Dokumente ja veröffentlicht: SMFC-B-FS-020072417290 - FragDenStaat

Ist es möglich, dass der Antrag erneut gestellt werden muss?

Ich finde das öffentliche Interesse hier offensichtlich, das Digitalministerium natürlich nicht. Also ich würde vorsichtshalber noch einen Grund für das öffentliche Interesse hinterher schicken, kannst dich ja von der Coronawahnapp inspirieren lassen. Ansonsten den Herrn Platzek vom LfDI um Vermittlung bitten.
Im Übrigen: Ich bekomme auch ständig die Auskunft von Behörden, dass Informationen über IT-Angelegenheiten nicht herausgegeben werden können, weil damit die IT-Landschaft in Gefahr gerät. Jetzt sind bereits die Informationen in einem Vertrag so heikel, dass sie die IT-Architektur zum Einsturz bringen können? Wenn die IT so brüchig gebaut ist, darf sie gar nicht betrieben werden. Ich sage immer: IT-Schwachstellen müssen behoben und nicht verheimlicht werden. Daher: Gleich noch eine Datenschutzbeschwerde beim LfDI einreichen. Jedes Unternehmen ist verplichtet, seine IT-Technik auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten. Schwachstellen tolerieren und versuchen, sie zu verheimlichen, funktioniert nicht. Jeder vernünftige Einbrecher guckt zuerst, ob der Haustürschlüssel unter dem Fußabtreter liegt. Nicht anders gehen IT-Einbrecher vor.

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Deine Rechtsmittelfrist dürfte abgelaufen sein, aber falls du Widerspruch eingelegt hast:

In einer mündlichen Verhandlung am Verwaltungsgericht hat letztens der Richter folgende Definition von Betriebs- und Geschäftsgeheimnis herangezogen:

exklusives kaufmännisches oder technisches Wissen, das zu einem Wettbewerbsnachteil führen würde, wenn es bekannt würde.

Den Wettbewerbsnachteil müsste die Behörde hier genauer darlegen um rechtskonform ablehnen zu können.