Behörde will Gutachten zur Schädlingsbekämpfung wegen urheberrecht nicht rausgeben

Hi!

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamts Frankfurt (Oder) lehnt die Herausgabe von Gutachten zur Schädlingsbekämpfung in der Uni-Mensa ab, weil die Gutachten angeblich urheberrechtlich geschützt sein sollen (Ziffer 2 des Bescheides): 20230829-vig-2-bescheid-mensa-viadrina_geschwaerzt.pdf in Anfrage „Kontrollbericht zu Mensa Viadrina, Frankfurt“ - FragDenStaat

Ich würde gerne gegen den Bescheid Widerspruch einlegen mit folgender Begründung:

  • Die Herausgabe der Gutachten würde ihre wirtschaftliche Verwertung nicht hemmen § 3 Satz 1 Nr. 2 lit. b VIG ist nicht anwendbar.
  • Es hat offensichtlich keine Anhörung Dritter oder eine Abwägung mit dem öffentlichen Interesse gem. § 3 Satz 2 VIG stattgefunden. Das öffentliche Interesse überwiegt.

Was haltet ihr von den Argumenten, gab es schon ähnliche Fälle?

Danke sehr!

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Ja, bestehe auf jeden Fall auf dem Drittbeteiligungsverfahren. Parallel würde ich den Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit um Vermittlung bitten und in den Widerspruch schreiben, dass die Entscheidung über den Widerspruch bitte erst nach Abschluss der Vermittlung fallen sollte, weil sonst deine Klagefrist noch während der Vermittlung abläuft.

In Sachen Gutachten, die dem Urheberrecht unterfallen sollen, hat FragDenStaat bereits die Entscheidung im Falle JVA Burg vor dem OVG Magdeburg erstritten:

Darüber hinaus kann das Urheberrecht niemals absoluter Ausschlussgrund sein, weil immer die Einsichtnahme vor Ort möglich ist.
https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/1250-IZG-SH-und-Urheberrecht.html

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Vielen Dank für die Tipps das hilft mir sehr weiter! Der Beauftragte für die Informationsfreiheit ist leider für VIG nicht zuständig.

Aha. Wieso hast du deine Anfrage auf das VIG eingeschränkt? Ist das AIG nicht anwendbar?