Bei zwei meiner Anfragen hat sich das Bezirksamt Hamburg Eimsbüttel postalisch zurückgemeldet und fordert nun von mir eine Unterschrift um zu garantieren, dass meine Anfrage nicht missbräuchlich ist. Das ganze noch mit einer äußerst knappen 5 Tage Frist.
Dieses Verhalten der Behörde irritiert mich. Ich verstehe nicht wofür diese Unterschrift notwendig sein soll. Außerdem kann eine derart knappe Frist ja wohl kaum rechtens sein.
Ich glaube nicht, dass du theoretisch dazu verpflichtet bist nachzuweisen, “[…], dass die Auskunft [von] einer natürlichen Person erteilt wird, […]”.
Alleine schon vor dem Hintergrund, dass FragDenStaat das JobCenter verklagt und gewonnen hat, als diese einen Personalausweis sehen wollten. (Klage gewonnen: Berliner Jobcenter zahlt Lehrgeld)
Jedoch habe auch ich ähnliche Erfahrungen gemacht. In Wolmirstedt und Stendal wollte man von mir eine Medebestätigung haben, dass ich unter meiner angegebenen Adresse wohne.
Einige Behörden sind da leider etwas seltsam. Ich bin dem einfach nachgekommen
Das man das aber eigentlich nicht braucht zeigen jedoch meine Erfolgreichen Anfragen in Karlsruhe und Wernigerode. Du kannst ja mal der Behörde links zu anderen Anfragen schicken und darauf hinweisen, dass diese keine Unterschrift brauchten. Beamte sind jedoch meistens recht stur.
Wie auch schon @dominik.viererbe gesagt hat, ist das eigentlich nicht nötig. Bei mir wurde immer bei dem entsprechenden Einwohnermeldeamt nachgefragt, ob ich unter der angegeben Anschrift wohne. Das wurde von der Behörde immer automatisch gemacht, dadurch hatte ich da keine Probleme. Falls die Behörde immer noch eine Unterschrift verlangt, kannst du ihr sicherlich auch diesen Lösungsweg vorschlagen, hat ja bei anderen Behörden auch schon geklappt
Viel Glück!
Bei einer meiner Anfragen an das Bezirksamt Hamburg Eimsbüttel kam nun die selbe Forderung nach einer Unterschrift. Ich werde dem nachkommen, weil ich genügend andere Behörden habe, mit denen ich mich streiten muss. Aber ich habe die Behörde darauf hingewiesen, dass ich ihre Aufforderung nicht gut finde. Vielleicht bringt das ja was - die Hoffnung stirbt zuletzt.
Hoffentlich klagt mal jemand gegen dieses Vorgehen.
Hallo,
müsste doch eigentlich nur jemand mal nach der Auskunft über diese genannten Missbräuche eine IFG Anfrage machen. Ist schon spannend, welcher Missbrauch das war und welche internen Dienstanweisungen es über IFG Anfragen bei dieser Behörde gibt. Ich bin sicher im Prozess lässt sich dann der LDSB als Vermittlung hinzuziehen, um das Verfahren einer Prüfung zu unterziehen.
In Hamburg ist der Datenschutzbeauftragte seit neuestem auch für VIG-Anfragen zuständig. Es wäre also sinnvoll, ihn davon über den Vermittlungsbutton zu informieren.
Das sind ja tolle Neuigkeiten Hierzu habe ich nach kurzer Recherche nur diese Pressemitteilung des HmbBfDI gefunden. Im Hamburgischen Transparenzgesetz konnte ich aber keine Erwähnung des VIG finden. Wo steht, dass eine Anrufung bei VIG-Anfragen möglich ist? Lässt diese Neuerung hoffen, dass andere Bundesländer nachziehen könnten?
Ist eine Anrufung des Datenschutzbeauftragten in meinem Fall noch sinnvoll? Inzwischen habe ich die Auskunft erhalten; mein Antrag wurde also nicht abgelehnt - von der Abweichung des Informationszugangs (Post statt E-Mail) mal abgesehen.
Auch nachdem ich den Status der Anfrage auf abgelehnt gesetzt hatte, wurde kein Vermittlungsbutton angezeigt. Den gibt es bei hamburgischen VIG-Anfragen wohl noch nicht.
Heute habe ich eine ausführliche Antwort vom Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit bekommen. Dort wird das Verhalten des Bezirksamts als rechtswidrig eingestuft. Darüber wurde es auch direkt informiert.