Behörde fordert postalische Erklärung zur Speicherung von Personendaten nach DS-GVO

Hallo zusammen,

ich habe im Rahmen einer Anfrage die Aufforderung erhalten postalisch eine Erklärung zur DS-GVO abzugeben. Ich soll bestätigen, dass ich die Erläuterungen zum Datenschutz gelesen habe und in die Speicherung meiner personenbezogenen Daten im Sinne der DS-GVO und des DSG NRW, zum Zwecke der Bearbeitung meiner VIG-Anfrage betreffend die Lebensmittelüberwachung, einwillige. Das ganze soll ich unterschreiben und postalisch an die Behörde schicken.

Siehe hier.

Was würdet ihr tun?

Aaaaalso… als Datenschutzaktivist geht mir ja gerade das Herz auf bei so einer vorbildlichen Handlungsweise - die im vorliegenden Fall aber deutlich übers Ziel hinaus schießt.
In meinen Augen ist diese “Einverständniserklärung” nach Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. a) rechtlich gar nicht notwendig, weil die Verarbeitung aufgrund eines berechtigten Interesses bzw. auch schon aus reiner Notwendigkeit gem. Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c), d) DSGVO (Abwicklung des Verwaltungsvorgangs durch die Behörde) bzw. Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. f) DSGVO (Erfüllung der Informationspflichten gegenüber Dritten gem. §2 Absatz 2 Satz 4 VIG) erfolgt.

Wenn es die Behörde glücklich macht, dann schick es denen unterschrieben zurück :upside_down_face:

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Ich habe ebenfalls eine Anfrage an diese eher unterperformante Behörde gestellt. Die angeforderte Erklärung werde ich zurücksenden. Für diese Fälle nutze ich übrigens eine separate Unterschrift.

In meiner Erklärung werde ich darauf hinweisen, dass sich diese auch auf alle künftigen Anfragen meinerseits erstreckt.

Um den Aufwand zu “amortisieren” folgt jeden Monat eine weitere Anfrage.

Zusätzlich werde ich die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW anrufen.

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