Behörde existiert nicht mehr - Was nun?

Ich habe einen sehr interessanten Fall bei dieser IFG-Anfrage:

Folgende Situation:

Die IFG-Anfrage wurde am 19. Mai 2023 an die Senatorin für Wissenschaft und Häfen gestellt. Eingang wurde auch bestätigt. Im Juni oder Juli wurde dann, nach der Neuwahl der Bemischen Bürgerschaft die Aufteilung der Senatorien geändert, und es gibt keine:n Senator:in für Wissenschaft und Häfen mehr.
Ich habe diese Änderung nicht mitbekommen und regelmäßig bei der bei FdS hinterlegten Mailadresse nachgehakt, was denn der Status wäre.

Wissenschaft (wo meine Anfrage mMn hingehört, auf jeden Fall nicht zu Häfen) ist jetzt bei der Senatorin für Klima, Umwelt und Wissenschaft angesiedelt.

Inzwischen ist auch die Vorlagefrist von der LfDI überschritten, sodass ich jetzt gerne eine Untätigkeitsklage einreichen wollen würde. Die Frage ist nur: Wen verklage ich jetzt?

Wen verklage ich jetzt?

Das ist nicht mal so schwierig, in Hamburg gilt wie in den meisten Bundesländern bzw. auf Bundesebene das Rechtsträgerprinzip. Ein einzelnes Ministerium / Amt kann man nie verklagen, sondern immer nur den jeweiligen Rechtsträger, d. h. in diesem Falle statt der Senatorin klagt man gegen die Stadt Hamburg.

Aber: gerade bei Änderung der Zuständigkeiten, würde ich hier vorsichtig sein mit der Klage. § 75 VwGO für Untätigkeitsklagen spricht von “ohne zureichenden Grund”, ob ein Wechsel des Organs ein zureichender Grund ist, wäre fraglich.

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Na gut, dann muss man vielleicht nicht genau die 3 Monate abpassen, aber nach inzwischen über einem halben Jahr sollten sich die Behörden so sortiert haben, dass man auch die noch anhängigen IFG-Anfragen zumindest mal auf dem Schirm hat. Alle meine Mails sind ja unbeantwortet geblieben.

Ein kleines eventuelles Missverständnis ggf noch: Es geht nicht gegen Hamburg sondern gegen Bremen. Ich vermute, dass es nicht groß anders ist, andererseits hat das Bundesland Freie Hansestadt Bremen ja tatsächlich zwei Städte, Bremen und Bremerhaven.