Begründung für Drittbeteiligungsverfahren Hilfe bei § 1 Abs. 1 Satz 3

Ich habe die schriftlichen Unterlagen zur Konferenzverpflegung des Bundeskabinetts angefragt und muss nun das Interesse für ein Drittbeteiligungsverfahren begründen. Meine Frist wurde verlängert, die Post muss ich noch hochladen. :innocent:

Kann mir jemand helfen s [§ 1 Abs. 1 Satz 3] mein Informationsanspruch in Juristendeutsch zu übersetzen / zu begründen? Fallen euch noch andere Argumente ein?

Tagungen des Bundeskabinetts - wie auch das Zusammentreffen im März 2023 auf Schloss Meseberg - werden aus Steuergeldern finanziert. Da die Verpflegung von Politiker:innen und deutschen Amtsträgerinnen bei staatlichen Anlässen, politischen Zusammentreffen von Bürger:innen finanziert wird, sollte sich die Wahl der Speisen und aufgewendete Summe innerhalb eines ‘angemessen’ Rahmen bewegen. Werden hier regionale Lebensmittel verarbeitet und verzehrt oder stehen hier argentinische Rinder auf der Speisekarte? Nach einer Veröffentlichung einer Speisekarte im Bundestag 2019, äußerte ein Landwirt aus Schleswig-Holstein Kritik. Auf dieser waren wenige in Deutschland produzierte Lebensmittel dargeboten. Mangel an deutschem Fleisch: Viraler Hit: Landwirt Thomas Andresen rüffelt Speisekarte im Bundestag. Die Herkunft der Lebensmittel und somit ihr ökologischer Fußabdruck sind von öffentlichem Interesse, wie die Resonanz (500.000 Aufrufe) des Falles zeigt. Hier überwiegt das allgemeine Informationsinteresse dem Geschäftsgeheimnis der gastgebenden Institution.

Mit der Schwärzung von personenbezogenen Daten bin ich selbstverständlich einverstanden.

Catering der Klausurtagung des Bundeskabinett auf Schloss Meseberg)

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