Auswärtiges Amt will Anschrift

Ich habe eine Anfrage an das Auswärtige Amt gestellt und diese Antwort erhalten:

Bitte teilen Sie uns noch Ihre postalische Anschrift mit. Diese wird für die Zustellung eines rechtsmittelfähigen Bescheides benötigt.

Ich weiß, dass man laut Transparenzgesetz in RLP die Adresse nennen muss, aber soweit ich weiß gilt das nicht für das IFG, das für Ämter des Bundes gilt. Muss ich hier Auskunft erteilen?

Der BfDI und das Innenministerium streiten vor Gericht noch darüber, ob man seine Postanschrift angeben muss oder nicht.
Du kannst aber die Behörde bitten, dir eine Vorschau auf den Bescheid per E-Mail zu senden.

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Die Antwort könnte auch darauf hin deuten, dass die Behörde möglicherweise deine Anfrage (teilweise) ablehnen möchte. Über die Zustellung per Post können diese über die Zustellungsurkunde bzw. das Einschreiben können diese nachweisen, wann du den Bescheid bekommen hast.

Aber ohne die konkrete Anfrage zu kennen ist das nur reine Vermutung von mir.