Ist dies eigentlich wirklich der Ernst des Auswärtigen Amtes? Vor einigen Jahren hatte sich die Welt aufgeregt, als das U.S. Department of Justice genau dies machte, als es solche Schwärzungen an den U.S. Congress sandte. Ganz vorne dabei: das Auswärtige Amt
Das würden wir gerne. Das Problem ist nur, dass bei derartigen Dokumenten als Ablehnungsgrund häufig “nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen” genannt wird. Und der Ausnahmetatbestand ist laut Bundesverwaltungsgericht recht frei von einer Behörde zu interpretieren. Wenn also das Auswärtige Amt nachvollziehbar sagt, warum eine Schwärzung zum Schutz internationaler Beziehungen nötig ist, können wir nur wenig machen leider.
Ja dies ist wohl so. Zwischenzeitlich legt gerade das Auswärtige Amt diesen Begriff derart weit aus, dass er nicht mehr so akzeptabel ist. Vorallem geben sie keine Begründung ab.
Ich habe mir den Bescheid jetzt nicht durchgelesen. Aus der Erfahrung heraus fehlt es aber insbesondere an der Begründung (Rd.Nr. 20). Das AA und andere Behörden behaupten lediglich die negativen Auswirkungen, müssten aber auch entsprechend nachvollziehbar begründet werden. Hier stellt also das Gericht doch ziemlich hohe Anforderungen, die das AA nicht erfüllt.