Auslieferungsanträge für den ehemaligen Leiter der Gestapo in Marseilles

Hallo zusammen!

An wen glaubt ihr müsste ich ein Informationsgesuch richten, wenn ich wissen möchte ob Frankreich nach dem 2. Weltkrieg einen Auslieferungsantzrag für Günter Hellwing gestellt hat?

Günter Hellwing war während des 2. Weltkriegs Leiter der Gestapo in Marseille und verantwortlich für die Zerstörung der Altstadt un der Deportation und Ermordung von tausenden Juden. 1954 wurde er in Abwesenheit von einem Militärtribunal in Marseille zum Tode verurteilt. 1958 war Günter Hellwing im Bundesvorstand der SPD, zwischendurch war er auch bei der Kriminalpolizei. Er verstarb 1996 in Mühlheim an der Ruhr.

Konrad Adenauer war Mitglied des Cercle Pinay. Antoine Pinay war mitunter Ministerpräsident von Frankreich und Finanzminister. Adenauer war Bundeskanzler und Aussenminister in ein und derselben Person. Der damals “neugegründete” BND war die Aufklärung Fremde Heere Ost unter Reinhard Gehlen. Es ist also nicht davon auszugehen, das Günter Hellwing vollkommen unbekannt war.

Da die Verurteilung 1954 war, dürften ja damalss die entsprechenden Gesetzte und Ministerien bereits etabliert gewesen sein.

Irgendeine Idee?

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Ich würde mal vermuten, die zuständigen Behörden wären auf politischer Ebene entweder das Auswärtige Amt oder das Bundeskanzlerinnenamt. Auf juristischer Ebene scheinen die Staatsanwaltschaften zuständig zu sein (siehe IRG). Zu bedenken ist auch, ob nicht nach Art. 16 GG eine Auslieferung damals unzulässig war und somit gar nicht in Betracht kam.

Bei Dokumenten von 1954 dürfte aber inzwischen das Bundesarchiv diese verwahren. Auch an dieses kann man Anfragen stellen, wobei auch hierfür aber Kosten anfallen:

https://www.bundesarchiv.de/DE/Content/Artikel/Benutzen/Hilfe/hilfe-anfragen-an-das-bundesarchiv.html

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