Auskunftspflicht von Versorgungswerken

Salli zsämme,

ich hab mal ne kurze Frage: Sind Versorgungswerke als Körperschaften des öffentlichen Rechts auskunftspflichtig? Konkret geht es mir erst mal um das Versorgungswerk der Architektenkammer Baden-Württemberg und das Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Baden Württemberg, die mir auf die folgenden Anfragen Aktien- und Fondsportfolios - FragDenStaat und Aktien- und Fondsportfolios - FragDenStaat geantwortet haben, dass sie (a) nicht auskunftspflichtig wären, (b) eine Verschwiegenheitspflicht in ihrer Satzung eine Auskunft ausschließt und (c) eine Auskunftspflicht für Antragsteller aus dem Ausland fraglich ist. Alle drei Punkte sehe ich nicht, aber wie ist eure Einschätzung dazu?

Merci und Grüße

Jakob

Körperschaften des öffentlichen Rechts sind auskunftspflichtig.

Ich würde den Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit um Vermittlung bitten.