Unterfallen gesetzliche Krankenkassen dem Informationszugangsanspruch? In meinem Falle ist es die Techniker Krankenkasse in Hamburg. Die müsste dem IFG Bund unterfallen.
Hey,
das VG Stuttgart hat entschieden, dass Krankenkassen als bundesunmittelbare Körperschaften des öffentlichen Rechts dem IFG unterliegen (VG Stuttgart, Urteil vom 18.08.2009 - 8 K 1011/09, openJur 2012, 61844), so auch VG Hamburg (Urteil vom 23.04.2009 - 19 K 4199/07, openJur 2013), 780. Auch das Bundesverwaltungsgericht wurde zu der Thematik befragt, da im vorgelegten Fall aber das Landesrecht (LIFG Rheinland-Pfalz) angewendet wurde, hat es keine Entscheidung in der Sache getroffen (BVerwG, Beschluss vom 20.05.2010 - 7 B 28.10, openJur 2011, 90490).
Insofern würde ich sagen: grundsätzlich kommt es darauf an, was du von der TK wissen möchtest, sofern das IFG einschlägig ist und nicht durch sozialgesetzliche Spezialvorschriften verdrängt wird (§1 Abs. 3 IFG), ist die TK informationspflichtig nach dem IFG.