Auskunftspflicht gesetzlicher Krankenkassen

Unterfallen gesetzliche Krankenkassen dem Informationszugangsanspruch? In meinem Falle ist es die Techniker Krankenkasse in Hamburg. Die müsste dem IFG Bund unterfallen.

1 „Gefällt mir“

Hey,

das VG Stuttgart hat entschieden, dass Krankenkassen als bundesunmittelbare Körperschaften des öffentlichen Rechts dem IFG unterliegen (VG Stuttgart, Urteil vom 18.08.2009 - 8 K 1011/09, openJur 2012, 61844), so auch VG Hamburg (Urteil vom 23.04.2009 - 19 K 4199/07, openJur 2013), 780. Auch das Bundesverwaltungsgericht wurde zu der Thematik befragt, da im vorgelegten Fall aber das Landesrecht (LIFG Rheinland-Pfalz) angewendet wurde, hat es keine Entscheidung in der Sache getroffen (BVerwG, Beschluss vom 20.05.2010 - 7 B 28.10, openJur 2011, 90490).

Insofern würde ich sagen: grundsätzlich kommt es darauf an, was du von der TK wissen möchtest, sofern das IFG einschlägig ist und nicht durch sozialgesetzliche Spezialvorschriften verdrängt wird (§1 Abs. 3 IFG), ist die TK informationspflichtig nach dem IFG.

1 „Gefällt mir“