Auskunftsersuchen bei Behörden nur per Fax oder ist Hinterhersenden eines Briefes Pflicht?

Hallo, ich beabsichtige zahlreichen Auskunftsersuchen (zu über mich gespeicherten Daten) bei Behörden zu stellen (Polizeidienststellen, Landeskriminalämter, Verfassungsschutzbehörden, Bundesamt für Justiz [zentrales Verfahrensregister]), Justizvollzugsanstalten.

Kann ich mir das Briefporto sparen, indem ich denen nur ein Fax zusenden oder ist ein Brief hinterherzusenden Pflicht?

Jedenfalls benötige ich einen Nachweis über den erfolgreichen Empfang meiner Schreiben und da bietet sich das Fax an, welches ich ohne persönliche Kosten in einem Büro mitnutzen darf.

Zusatzfrage: Kann ich oben bezeichnete (persönliche) Auskunftsersuchen auch über Frag den Staat stellen oder wäre das zweckentfremdend? Die Antworten jedenfalls können dann aber im Wesentlichen natürlich nicht öffentlich zugänglich gemacht werden.

Vielen Dank

ich mache das am liebsten per Email und das funktionert bei den meisten gut Einrichtungen gut, jedenfalls im Anwendungsbereich der DSGVO. Vorteil ist, dass die Antwort dann auch elektronisch sein muss oder sollte, das spart der Umwelt Ressourcen und Dir das Scannen - denn evaluieren geht eigentlich nur mit einer Suche. Wegen der Eingangsbestätigung - darum bitten und Behörden fragen meist eh nach einer Identifkation (nicht immer korrekt und zulässig).
Die Identifikation kann Dich einen echten Brief kosten und zumindest der Hamburger Verfassungsschutz zickt richtig rum - ist aber auch nicht im Anwendungsbereich der DSGVO. Die anderen genannten sind teilweise im Anwendungsbereich der Justizrichtlinie und BDSG, damit habe ich wenig Erfahrung.
Weitere Hinweise auf Auskunft – selten korrekt – Joachim Lindenberg – Trainer, Berater, und Journalist für Softwarearchitektur und -qualität, Sicherheit und Datenschutz.