Auskunft vom Eichamt?

Ich hatte beim Eichamt eine Verbraucherbeschwerde eingereicht. Der Sache wurde wohl auch nachgegangen und bei dem Unternehmen vor Ort geprüft. Neben der kurzen Rückmeldung, dass das Problem aus meiner Beschwerde zukünftig nicht mehr auftreten sollte, möchte man mir aber keinen weiteren Informationen (Prüfbericht o.ä.) mit Verweis auf den §48 Abs. 3 MessEG zur Verfügung stellen.

Hat jemand mit dem Eichamt Erfahrungen oder kann sagen, ob ein anderes Gesetz den o.g. § des MessEG dem Vorrang zu geben ist und das Eichamt auskunftspflichtig ist?

Manchmal muss man um den heißen Brei herum fragen,
dann bekommt man Antworten…

Und außerdem kann die andere Seite doch schwärzen und Teilauskunft geben!

Einfach nicht abwimmeln lassen!

Zunächst einmal hallo und willkommen im FragDenStaat/OKFN-Forum. :wave:

Also hast du es gelöst/es hat geklappt? Dann wäre es gut, wenn du deine Anfrage hier verlinken könntest, wenn du magst. Es ist immer gut für eine Einschätzung des Falls den Originaltext der Behörde lesen zu können. (Nebeneffekt: evt. Interessierte könnten dem Fall dann auch auf FdS nachvollziehen.)

Und BTW, Threads sollten sich auch als gelöst markieren lassen. (Wobei evt. nur wenn sie in IFG-Support liegen.)

@rugk Deine beiden Vorredner sind verschiedene Menschen!

Das sind wirklich sehr inhaltvolle Antworten. Meinen Dank. Der Thread hat sich erledigt.