Auskunft des LRA Freising enthält persönliche Daten des Antragstellers als Wasserzeichen

Als Antwort auf meine Anfrage zum Betrieb IKEA Restaurant, Heisenbergstraße 14, 85386 Eching schickte mir das Landratsamt Freising ein Anschreiben mitsamt 24 Seiten Kontrollberichten als Anlage (allein schon wegen der Menge sicher nicht uninteressant; ich kam aber noch nicht zum Sichten der Berichte). Ich würde die Information gerne veröffentlichen, allerdings hat die Behörde jede einzelne Seite vollständig mit meinem Namen und meiner Adresse hinterlegt. Meine persönlichen Daten möchte ich nicht öffentlich machen.

Was sollte man jetzt eurer Meinung nach tun?

Diese Handlung des LRA Freising ärgert mich, denn damit wird damit die ganze Topf Secret Aktion angegriffen. Würden viele Behörden so handeln, würden sicher nur sehr wenige Auskünfte von den Antragstellern veröffentlicht. Deshalb möchte ich das der Behörde möglichst nicht so durchgehen lassen.

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An den Landesdatemschutzbeauftragten schreiben. Ein solcher Umgang mit personenbezogenen Daten ist sicher nicht zulässig (Datensparsamkeit). Das Wasserzeichen ist unnötig. Und dann halt noch mit sensiblen Daten… Also ich würde um Vermittlung in der Anfrage bitten und dort eben darauf verweisen, dass das Wasserzeichen mit deinen Daten gegen die dsgvo verstößt und keinen Zweck erfüllt.

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Ich habe zwei mehr oder weniger praktikable Vorschläge:

  1. Die Kontrollberichte einscannen und das Wasserzeichen mit einem Bildbearbeitungsprogramm entfernen. Bei 24 Seiten bedeutet das natürlich einen entsprechenden zeitlichen Aufwand …
  2. Einige Forumsmitglieder solidarisieren sich mit DR1 stellen die gleiche Anfrage beim Landratsamt Freising. Eventuell wird es den zusätzlichen Aufwand scheuen und und die Kontrollberichte ohne Wasserzeichen versenden.
    Wenn in der Anfrage explizit angegeben wird, dass eine Zusendung der Kontrollberichte ohne Wasserzeichen erwünscht ist, muss das Landratsamt nach $ 6 Abs. 1 S. 2 VIG auch diesem Wunsch entsprechen.

Da bin ich mir nicht so sicher. Die Daten wurden keinem zugänglich gemacht, der sie nicht sowieso schon hat.

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Habe dann mal Punkt 2 gewählt. Ich denke aber, dass das Wasserzeichen trotzdem gehen die datensparsamkeit verstößt. Es hat keinerlei Nutzen.

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Das ist eine gute Idee. Vielen Dank an euch beide! Vielleicht machen ja auch noch ein paar andere mit :slight_smile:
Parallel dazu werde ich beim LRA Freising nachfragen, was das Wasserzeichen soll, und beim Landesdatenschutzbeauftragten, ob gegen das Prinzip der Datensparsamkeit verstoßen wurde.

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Ich würde auch gerne nochmal eine Anfrage ans Landratsamt Freising schicken, aber leider geht das über Topf Secret nicht, wenn bereits eine Anfrage läuft.
Ich werde aber mal Anfragen für weitere Betriebe stellen.

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In Freising gibt es noch genug Betriebe.
Ich habe gerade eine ToppfSecret-Anfrage dorthin gestellt und auch gleich noch eine weitere, ob sie einen “Leitfaden zur Behandlung von Anfragen im Rahmen der Topf Secret-Kampagne” von der Landesregierung haben. Ist doch immer gut, wenn man in die Karten der Mitspieler schauen kann :slight_smile:

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Gut, dass du helfen willst! Man kann auch außerhalb der Topf Secret Kampagne eine entsprechende Anfrage bei der Behörde stellen. Dafür dann einfach den Anfragetext von Topf Secret kopieren und in eine normale Anfrage einfügen.

Vielen lieben Dank an all die Antragsteller! Gemeinsam werden wir dem LRA Freising bestimmt zeigen, dass sich ein bürgerfreundlicher Umgang mit Anfragen auch für die Behörde selbst lohnt.

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Also an dem Bericht bin ich auch interessiert. Werde mich gleich mal an das Landratsamt wenden.

Erledigt mit deutlicher Bitte, meinen Namen nicht auf jede Seite zu schmieren.

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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz hat geantwortet: Kontrollbericht zu IKEA Restaurant, Eching - FragDenStaat
Leider ist man dort anderer Ansicht:

Der von Ihnen angesprochene Grundsatz der Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 Buchst. c Datenschutz-Grundverordnung) gehört zu diesen Vorgaben. Er fordert, dass personenbezogene Daten dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein müssen. Das Landratsamt hat bei der Gestaltung des Wasserzeichens Ihren Namen und Ihre Anschrift verwendet. Eine Verarbeitung dieser Angaben war auch erforderlich, um die Antwort auf Ihren Zugangsantrag richtig zu adressieren. Die Vorgehensweise des Landratsamts mag eine Weiterverwendung hindern, ist datenschutzrechtlich aber jedenfalls dann nicht bedenklich, wenn die Entscheidung über eine Offenlegung des Antwortschreibens bei Ihnen verbleibt. Eine Missachtung des Gebots der Datenminimierung käme etwa in Betracht, wenn das Landratsamt zusätzliche, insbesondere mit Ihrer Anfrage nicht in Zusammenhang stehende personenbezogene Daten verlangt hätte. Das ist aber nicht der Fall.

:pensive:

Ich habe nochmal eine Fachaufsichtsbeschwerde rausgeschickt. Dass das LRA Freising auch anders kann, sieht man beispielsweise hier. Oder hat sich der Anfragende die Mühe gemacht, das Wasserzeichen zu entfernen?

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Naja aber da sagt der Bayrische Datenschutzbeuaftragte ja zumindest dazu, dass sich das nur auf den Datenschutz an sich bezieht:

Der Gesetzgeber hat meine Zuständigkeit nach Art. 15 Abs. 1 Satz 1 BayDSG auf die Überwachung der Einhaltung dieses Gesetzes und anderer Vorschriften über den Datenschutz bei den bayerischen öffentlichen Stellen begrenzt. […] Ich kann lediglich überprüfen, ob bei der Verwirklichung des Zugangsanspruchs datenschutzrechtliche Vorgaben verfehlt wurden.

Da die Daten sowieso erhoben wurden, kann man da wohl bzgl Datenminimierung anderes sagen, die Erklärung erscheint mir schlüssig.
Vlt. wäre ein Verweis auf die Zweckbindung sinnvoller? Weil Zweck der Datenübermittlung deinerseits war ja die Erfüllung der gesetzlichen VIG-Anforderungen bzw. zur Erledigung der IFG-Anfrage. Zweck war nicht das ganze als Wasserzeichen auf den Antrag zu drucken.
Aber auch da kann man natürlich sagen, dass ja auch nirgendwo explizit ausgeschlossen ist, dass das nicht der Zweck war.
Vlt. bei einer späteren E-Mail explizit mit in den Anfragetext schreiben, dass du die Adresse nur zum dem Zweck des VIG-Antrags/Übermittlung an Betrieb bereitstellst und jeder weiteren Verwendung wie dem Verzieren von Dokumenten mittels deiner Daten widersprichst?

Ansonsten sehe ich bei deiner Fachaufsichtsbeschwerde auch ein gutes Argument abseits des Datenschutzes:

Meiner Meinung nach stört das LRA Freising durch das Wasserzeichen meinen Weiterverwendungsanspruch aus § 2a IWG und greift somit in meine Rechte ein. Eine hierfür benötigte gesetzliche Grundlage exisitiert nicht.

Das ist natürlich sehr allgemein, und ich habe durch das relativ kurze IWG mal geblättert, ob es explizit was zu deinem Fall gibt, und das wird schwer. Irgendeine Kommentierung wäre hier wohl hilfreich. Könnte man das Wasserzeichen bspw. als (implizite) “Ausschließlichkeitsvereinbarung” ansehen, da nur (ausschließlich) du es ohne Änderung weiter nutzen kannst?
Oder ebenso als Nutzungsbestimmung, welche aber nicht festgeschrieben ist, sondern ebenso implizit erfolgt?

Das wird wohl schwer und im Endeffeckt könnte nur ein Gericht das da vlt. hinein interpretieren.
Das aber alles nur als Spekulation, ich kenne mich da juristisch nicht tiefgehend aus, vlt. gibt es ja auch schon urteile zum IWG,. die in diese Richtung gehen?

Disclaimer: Wie immer stellt dies keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Ansicht/Idee/Vorgehensweise dar. IANAL.
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Gestern kam Post vom LRA Freising. Darin waren die beantragten Kontrollberichte - diesmal ohne Wasserzeichen. Dafür hat sich der Absender aber sichtlich Mühe gegeben, mir das Auspacken und Einscannen so schwer wie möglich zu machen: Die Auskunft wurde einige Male mit dem Tacker verbunden, auch noch nach dem Eintüten in den Briefumschlag. Das kann ich mir nur durch einen passiv-aggressiven Behördenmitarbeiter erklären.
Hier findet ihr die 24 Seiten umfassenden Kontrollberichte zum Ikea Eching.