Auskunft bei Kammern, z. B. Ärztekammer

Hi. benötige Auskunft über eine Vorgang, der mich betrifft, bei der Berliner Ärztekammer. Hier greift das IFG nicht, laut Chat Gpt.
Welche Möglichkeiten gibt es Akteneinsicht zu bekommen?
Danke
US

Moin,

herzlich Willkommen im Forum, @siegmannu =)

Das, was GPT gesagt hat, ist Unsinn. Die Ärztekammer Berlin ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts, welche vom Land Berlin getragen wird. Daher unterliegt die Ärztekammer den Berliner IFG. Solltest du eine Auskunft verlangen, dann ist diese nach den Gesetzen in Berlin immer kostenpflichtig.

Kleiner Hinweis: Aus deinem Beitrag wird angedeutet, dass es sich um deine personenbezogenen Daten handelt. An deiner Stelle würde ich wie folgt vorgehen:

  1. Anfrage nach Art. 15 (Abs. 3) DSGVO stellen - bei eigenen personenbezogenen Daten
    Der Vorteil liegt darin, dass du die Art des Informationszugangs bestimmen kannst und gleichzeitig ist die Auskunft kostenfrei. Darüber hinaus wird auch gar nichts bis sehr wenig geschwärzt.

  2. Gleichzeitig Anfrage nach Berliner IFG (hilfsweise)
    Das, was von der DSGVO nicht umfasst ist, solltest du hilfsweise nach dem Berliner IFG anfragen. Die Schwärzung personenbezogener Daten nach dem IFG solltest du zustimmen, weil das Kosten spart.

Aus der Kombination aus 1. und 2. werden Kosten gespart. Gleichzeitig könnte mit beiden Rechtsgrundlagen die meisten Informationen bekommen werden. Denn das, was nach IFG verschlossen ist, könnte durch die DSGVO aufgebrochen werden. Das, was von der DSGVO nicht umfasst ist, könnte nach dem IFG angefragt werden.

Solltest du so eine kombinierte Anfrage stellen, dann müsstest du den Standardanfrageteil entsprechend anpassen. Falls du unsicher bist, kannst du dich gerne an mich und alle anderen wenden.

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Ganz herzlichen Dank für die informative Antwort. Ich werde dich auf dem Laufenden halten.
Grüße US

Und wenn du dich beschweren willst, ist es dieselbe Aufsichtsbehörde. Teils auch dasselbe Referat (NRW). Aber meinen Erfahrungen nach sind dieselben Juristen auch im Datenschutz tätig.

Habe auch schon Anfragen bei Ärztekammern gestellt. Sind nicht sehr auskunftsfreudig, aber bislang sind sich die Gerichte einig, dass Ärztekammern auskunftspflichtig nach dem IFG sind und nach der DSGVO sowieso.