Aufgrund der Gebühren zurückgezogene Anfragen erneut stellen?

Hi zusammen,
ich habe gerade ein wenig durch die Liste der Lobbyregister-Anfragen gescrollt und gesehen, dass aufgrund der drohenden Gebühren schon ein paar Anfragen zurückgezogen wurden. Ist es sinnvoll Menschen in meinem Umfeld, die bisher noch nicht involviert sind, dazu zu motivieren die Anfragen neu zu stellen?
Liebe Grüße

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Es geht ja darum, Informationen zu befreien. Diese neuerlichen Anfragen durch Dritte machen also nur Sinn, wenn diese das Verfahren dann auch durchziehen. Wenn diese die Anfrage ebenfalls wieder zurückziehen, bringt das nichts, die Antwort der Behörde mit der Gebührenankündigung (die IMHO überwiegend bedrohlich und einschüchternd wirken soll) wird inhaltsgleich sein.

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Ich bin manchmal unsicher, bei welchen Behörden ich gern mir meine Kreditwürdigkeit noch aufheben will. Aber prinzipiell zahl ich solche Gebühren nicht, und solange die Rechnung erst nach den Informationen kommt, wäre das für mich kein Problem. Irgendwann werden sie vielleicht Vorkasse verlangen, das ist dann der Punkt, an dem ich raus bin.

Klagen gegen Gebühren kosten wohl nicht ganz so viel wie Klagen gegen verwehrten Informationszugang, weil bei ersterem die Gebühren als Streitwert angesetzt werden und bei zweiterem pauschal 5000€. Der langen Rede kurzer Sinn: Vielleicht über eine Klage gegen die Gebühren nachdenken. Einen Anwalt benötigt man dafür nicht.

Genau. Da Gebühren meist bis 500 € gehen (Gibt auch 1000 € u.U.) wären das an reinen Gerichtskosten 118 € (§ 34 GKG i.V.m. Anlage 2)

Danke für die Antwort.

U.a. darauf wollte ich mit der Frage abzielen. Ich bin noch neu auf dem Gebiet der IFG Anfragen und habe jetzt dank dieses Forums von der Vermittlungsmöglichkeit erfahren. Deswegen dachte ich, dass die Informationsbefreiung eventuell bessere Chancen hat, wenn mehr Vermittlungsanfragen beim DSB landen. Zumal mich einige der eingestellten Anfragen schon sehr interessieren :slight_smile: Allerdings war ja die Anforderung bei der Kampagne, dass nur 1 Anfrage pro Person gestellt wird. Daher der Gedanke mein Umfeld zu aktivieren und sie dabei direkt über die bisherigen Abschreckungsversuche aufzuklären, damit sie wissen vorauf sie sich potentiell einlassen.

Das kommt sehr auf das Bundesland an. In manchen Bundesländern sind die Landesbeauftragen für Datenschutz und Informationsfreiheit eher zahnlose Tiger, da wird das Verfahren entweder ewig in die Länge gezogen (vor Gericht würde man das Prozessverschleppung nennen), oder die LfDI’s lassen sich mit Floskeln der Behörden abspeisen und schreiben dir dann, dass sie nichts unternehmen und von einem “bedauerlichen Einzelfall” ausgehen, oder “die Rechtsauffassung der Behörde bezüglich der Schwärzungen inhaltlich leider nicht überprüfen können”, einfach, weil sie vollkommen überlastet sind.
Das Engagement beim BfDI hat aber genau so gelitten (der Abschnitt zum IFG wird auch im jhrl. Tätigkeitsbericht immer kürzer), ist kein Phänomen, das nur auf Landesebene auftritt.

Während die DSGVO zumindest noch einen Rechtsanpruch gegen die LfDI aufs grundsätzliche Tätigwerden beinhaltet, ist dies beim IFG eher vom good will des Sachbearbeiters abhängig, so mein Gefühl.

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