Aufbewahrungsfrist bei Bescheiden

Im Rahmen von Informationsfreiheitsanfragen erhält man z. T. rechtskräftige Bescheide einer Behörde. Gibt es hierfür Aufbewahrungsfristen, die man als Privatperson beachten muss, ähnlich zu denen bei z. B. steuerlichen Unterlagen?

Jaein. Also einen normalen Bescheid brauchst du nicht aufheben, wenn das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist.

Wenn du z.B. ein Widerspruchsverfahren gewinnst, muss die Behörde deine Auslagen für das Verfahren erstatten. Hier kann es tatsächlich sein, dass die Belege (und damit sinnvollerweise auch der Bescheid) für den Fall von Belegprüfungen aufgehoben werden sollten.

Oder die Sache wurde vor Gericht verhandelt, dann tätest du gut daran, die Bescheide und weiteren Unterlagen zumindest solange aufzubewahren, bis alle Rechtsmittelfristen abgelaufen sind.

Sobald ein Verfahren aber rechtskräftig abgeschlossen und abgewickelt wurde, musst du als Privatperson nichts aufbewahren.

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Danke für die Einordnung! Mir ging es tatsächlich hauptsächlich um die regulären VIG Bescheide. Eine Klage hebt man vielleicht eher auch als Andenken auf … :wink: