Hallo,
ein saarländisches Ministerium schreibt auf seiner eigenen Webseite:
Minister Jung stellte zudem einen Acht-Punkte-Arbeitsplan vor, der das Unterstützungsangebot im Saarland verstärken soll und besonders vulnerable Gruppen im Fokus hat. Er enthält folgende Kernpunkte:
Der lokale ÖR gibt das recht 1:1 so wieder. Meiner Ansicht nach geht aus der Formulierung hervor, dass es einen ausgearbeiteten Plan gibt. Auf meine erste Anfrage an die Bürgerbeauftrage mit der Bitte, mir mitzuteilen wo ich den Plan finde oder ihn mir zuzuschicken, antwortete man mir:
Der 8-Punkte-Plan ist eine Arbeitsplanung, welche nicht veröffentlicht wurde.
Wir haben nur die Oberpunkte in der LPK benannt: […]
Auf meine nochmalige bitte, mir den offensichtlich öffentlich vorgestellten Plan zu übersenden antwortete man mir:
öffentlich zugänglich sind zum jetzigen Zeitpunkt nur die Punkte, die Minister Dr. Jung bei der Landespressekonferenz vorgestellt hat
Ich würde jetzt gerne eine IFG-Anfrage schreiben, gehe auf Grund vorheriger Erfahrungen (ich habe eine Klage gegen das Ministerium am laufen) davon aus, dass sie einfach versuchen werden, das auszusitzen.
Da ich mich mit Verwaltungsvorgängen nicht auskennen, wäre ich für Feedback dankbar, ob’s für “Arbeitsplanungen” irgendwelche Ausnahmen gibt? Oder für sonstige Hinweise und Tips, wie ich die Anfrage für so ein Dokument am besten formuliere.