Arbeit des Bundesbeauftragten

Aktuell macht das die gleiche Behörde (BfDI) die auch den Datenschutzaufsicht inne hat. Ich denke es reicht, wenn intern genug Personal vorhanden. Und da Datenschutz und Informationsfreiheit eng verknüpft sind macht das semantisch gesehen auch irgendwie Sinn dies in einer Behörde zu bündeln.
Aktuell wird es dort vom Referat 25 verarbeitet.

Ich fand den BfDI da eigentlich immer relativ hilfreich. Einziger Problempunkt ist, dass die Vermittlung oft über einem Monat dauert, was aber auch an wenig Personal liegen kann, wenn man bedenkt wie viele Vermittlungsanfragen die Behörde so bekommt.
Ein kleiner Tipp: Normalerweise bestätigt der BfDI jede Vermittlungsanfrage mit einer Eingangsbestätigung. Sollte das nicht passieren, lohnt es sich eine neue Mail zu schreiben.

Ansonsten wäre es wie @fnord schon sagt interessant, einen konkreten Fall zu kennen, der dich stört.

Tatsächlich gibt es für das VIG und UIG (meist?) keine Vermittlungsmöglichkeit, weil es das jeweilige Gesetz nicht vorsieht. Siehe diesen Thread dazu.