AOK Schleswig-Holstein - Bezeichnung der Erklärungen zum Gesetzestext

Guten Morgen,
ich möchte bei der AOK Schleswig-Holstein Erklärungen zu den Gesetzestexten SGB V, speziell zur Beitragspflicht, anfordern.
Solche “Erklärtexte” nennen sich bei der Agentur für Arbeit “Fachliche Weisungen”, bei der DRV “Gemeinsamen Rechtlichen Anweisungen (GRA)”.
Ist jemand die Bezeichnung bei der AOK bekannt?
Ja ich könnte alle internen Weisungen zum Thema anfordern. Aber oft heißt es bei Behörden, es ist nichts vorhanden oder die Anforderung ist zu unkonkret. Dem möchte ich durch die genauere Bezeichnung vorbeugen.
Danke.

Bist du dir sicher, dass die AOK SH der richtige Ansprechpartner ist?
Die erstellen doch keine eigenen “Gesetzes-Kommentare”?
Und wenn du den richtigen Text gefunden hast, dann frag letztlich bei allen Krankenkassen dasselbe an! Kommt ja nicht drauf an, wie die Kasse heißt oder in welchem Bundesland sie sitzt.

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Danke Jan.
Ja, ich frage mich aufgrund deines Beitrags schon, ob die Landesverbände unterschiedliche Leistungen anbieten (dürfen), oder ob solche Weisungen zentral vom Bundesverband herausgebracht werden. Wäre mir fast sympathischer, weil da das IFG des Bundes gilt.

Danke.

Du findest IFG-Bund besser als IZG-SH?
Wieso das?