Anwendbarkeit des IFG bei deutschen Botschaften

Moin zusammen,

bei der Durchsicht einiger Anfragen ist mir mal aufgefallen, dass es kaum Deutsche Botschaften in den Behörden gibt.

Wie beurteilt ihr die Anwendbarkeit des IFG bei Botschaften?

Botschaften dürften regelmäßig keine eigenen Behörden darstellen, sondern gehören kategorisch zum Auswärtigen Amt. Ich denke aber durchaus, dass wir hier das IFG anwenden können.

Wie sagt der für Informationszugang zuständige Mitarbeiter der Datenschutzbehörde in meinem Bundesland immer wieder? “Probieren Sie es aus! Stellen Sie die entsprechende Anfrage!”

Wenn dich irgend etwas interessiert, was eine Botschaft hat/macht/kann/darf,
dann frag dort nach. Du kannst nach der letzten dort eingegangen Informationszugangsanfrage fragen, die müsste dir dann wohl beauskunftet werden… Und im Bescheid müsste drin stehen, aufgrund welcher Rechtsgrundlage dir das beauskunftet wird… Und schon weißt du Bescheid…

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