Antwort von Justizministerium zu "Rechtsmissbrauch"

Das liest sich sehr ähnlich zu der Argumentation des BMVI. Nur hier scheinen sie die Rechtsmissbräuchlichkeit (zzgl. all den anderen üblichen Argumenten mit Kosten usw.) nicht nur zu “prüfen” und “vermuten” es könnte rechtsmissbräuchlich sein, sondern meinen es etwas ernster(?)…

Wobei das BMJV ja “noch” nicht “richtig” abgelehnt hat, also es ist kein Bescheid den sie gesendet haben, sie fragen ja am Ende noch nach Rückmeldung innerhalb von 2 Wochen.