Antwort verweigert, Widerspruch, wie weiter?

Ich habe beim Standesamt Mannheim die Liste der Vornamen von Neugeborenen des Jahres 2024 angefragt. Die Auskunft wurde mit der Begründung verweigert, dass das Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg (LIFG BW) in diesem Fall nicht anwendbar sei. Gegen diese Entscheidung habe ich Widerspruch eingelegt, auf den jedoch nicht reagiert wurde.

Ich ziehe in Erwägung, Klage einzureichen, und bin auch bereit, die damit verbundenen Kosten zu übernehmen. Gibt es eine Liste oder Empfehlung für Anwältinnen und Anwälte, die sich mit Informationsfreiheitsrecht auskennen und sich für die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern einsetzen?

Moin & willkommen im Forum.

Grundsätzlich reichst du ja erstmal nur Untätigkeitsklage ein - und dafür brauchst du eigentlich keinen Anwalt, das kann man recht einfach selbst machen.

Ansonsten wäre das Fachgebiet hier wohl zunächst allgemeines Verwaltungsrecht.

Hi Julian, du meinst Klage vor dem Verwaltungsgericht weil innert 3 Monate keine Antwort auf den Widerspruch erfolgt ist? Aber was passiert, wenn ich die gewinne? Dann kommt vielleicht eine blöde Antwort und sie verweigern weiterhin die Auskunft. Dann müsste ich ja doch auf Herausgabe klagen?
Grüsse
Jens

Wenn es dir um die Herausgabe geht, musst du auch darauf klagen, das stimmt. Grundsätzlich ist aber die Entscheidung über deinen Widerspruch in der Regel vorrangig. Nach negativem Widerspruchsentscheid wäre dann der Klageweg der nächstmögliche Rechtsbehelf.

Du klagst wegen Untätigkeit. Wenn dann ein Bescheid kommt, mit dem du zufrieden bist, dann ist Erledigung eingetreten. Und das Gericht (so hofft man) bürdet der Behörde die Kosten auf. Und du hast alles, was du wolltest. Wenn du mit der Antwort nicht zufrieden bist, dann schreibst du unter dem selben Aktenzeichen an das Gericht, dass die Antwort nicht gefällt und du jetzt gegen den Erstbescheid in Form des Widerspruchsbescheids vorgehen möchtest. Das Aktenzeichen bleibt, der zuständige Berichterstatter bleibt. Und dann heißt es einfach jahrelang warten, bis etwas passiert.

Die Behörde hat ja bereits erklärt, dass sie keine Gesetzesgrundlage für eine Antwort sieht. Das wird sie dann einfach wiederholen.

So läuft aber nunmal ein Rechtsbehelfsverfahren :slight_smile:

Wenn das ganze vor Gericht ist, dann beschäftigt sich oftmals eine andere Abteilung der Behörde mit der Sache. Das sind also andere Sachbearbeiter, womöglich sogar Juristen, die das dann zu entscheiden haben. Da kann schon mal eine ganz andere Entscheidung bei herauskommen.

Ich habe es schon gehabt, dass sich die Staatsanwaltschaft geweigert hat, vor dem Oberlandesgericht einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt, daraufhin wird die Generalstaatsanwaltschaft um Stellung gebeten. Die war einfach komplett meiner Meinung, dass die StA das sehr wohl beantworten muss, und hat genau das auch als Stellungnahme ans Gericht geschickt. Das hat dann entsprechend die Staatsanwaltschaft zur Auskunft verurteilt.