Hallo zusammen,
ich versuche gerade das Landratsamt Neu-Ulm dazu zu bewegen, mir die Kontrollberichte einfach - wie angefordert - per Mail zu schicken. Dieses argumentiert allerdings, dass “der Kontrollbericht sowohl Name und Adresse als auch eine Auflistung der vorgefundenen Mängel im Betrieb und damit sensible, datenschutzrelevante Informationen enthält” und daher nur postalisch übermittelt werden kann, was wohl auch mit dem Regierungsbezirk abgesprochen wurde.
Dass Name und Anschrift einer Gaststätte dateschutzrechtlich sensibel sein soll, halte ich für absurd (ist schließlich auf diversen Webseiten bereits veröffentlicht…und überhaupt, beschränken sich Datenschutzgesetze nicht auf natürliche Personen?). Auch die Auflistung der Mängel dürfte ja eigtl. kein Problem sein, immerhin gestattet das VIG es meiner Auffassung nach der Behörde explizit die Berichte auch ohne Anfrage direkt zu veröffentlichen - die entsprechende Anhörung des Betriebs hat ja sogar bereits stattgefunden.
Zum nachlesen, es geht um diese Anfrage: Kontrollbericht zu City Kebap, Neu-Ulm
Ich habe nicht den Eindruck, dass sich diese Einstellung noch wegargumentieren lässt und ich fürchte daher nicht um die Klage herumzukommen (Widerspruchsverfahren scheint es in Bayern nicht zu geben). Auch wenn in meinen Augen der Fall klar ist und ich mir nicht vorstellen kann, dass ein Gericht der Argumentation der Behörde folgen wird, frage ich mich doch, welches Risiko ich dabei überhaupt eingehen würde.
Klagen sind für mich komplettes Neuland, habe entsprechend ziemlichen Respekt davor und weiß auch nicht so wirklich wie ich sowas angehen sollte. Als erstes habe ich eine neue Anfrage gestellt, da bei der verlinkten Anfrage die Klage-Frist in zwei Tagen abläuft. Das nächste wäre dann vmtl. einen Anwalt zu suchen. Sehe ich das richtig, dass die Anwaltskosten gesetzlich vorgegeben sind und sich ein Preisvergleich daher nicht lohnt? Auf was sollte ich sonst achten? Bei anderen VIG-Klagen habe ich oft einen Streitwert von 2500€ oder 5000€ gesehen, laut Prozesskostenrechnern lande ich damit bei einem Kostenrisiko von 1700€ bzw. 2500€. Handelt es sich dabei tatsächlich um das volle finanzielle Risiko oder können noch andere Kosten auf mich zukommen? Und wie seht ihr das so? Bin ich etwas naiv und die Begründung der Behörde ist plausibel oder haltet ihr die Sache auch für recht eindeutig?
Viele Grüße