Ich habe bei der BfDI die Anfrage gestellt und ein völlig anderes als das gewünschte Dokument erhalten. Ich halte es für möglich, dass man ein anderes Dokument präsentiert um nicht zugeben zu müssen, dass man untätig war und das Dokument daher nicht existiert. Ich habe erstmal nachgefragt.
Mir ist bewusst, dass das Nachfragen kein Widerspruch ist. Wie sinnvoll ist ein Widerspruch bei der BfDI? Hat jemand Erfahrungen damit?
VG Joachim