Antwort falsch, Widerspruch?

Ich habe bei der BfDI die Anfrage gestellt und ein völlig anderes als das gewünschte Dokument erhalten. Ich halte es für möglich, dass man ein anderes Dokument präsentiert um nicht zugeben zu müssen, dass man untätig war und das Dokument daher nicht existiert. Ich habe erstmal nachgefragt.

Mir ist bewusst, dass das Nachfragen kein Widerspruch ist. Wie sinnvoll ist ein Widerspruch bei der BfDI? Hat jemand Erfahrungen damit?

VG Joachim

Naja, wenn das Dokument denn tatsächlich falsch ist, kannst du das ja relativ einfach erläutern. Das sollte sich also klären lassen.

Wobei meiner Erfahrung nach auch eine kurze Nachfrage beim BfDI regelmäßig genügt.

Hey Joachim,

§ 9 IV IFG Bund: Gegen die ablehnende Entscheidung sind Widerspruch und Verpflichtungsklage zulässig. Ein Widerspruchsverfahren nach den Vorschriften des 8. Abschnitts der Verwaltungsgerichtsordnung ist auch dann durchzuführen, wenn die Entscheidung von einer obersten Bundesbehörde getroffen wurde.

Gruß

Postmann;-)

P. S. Die BfDI muss Dich ja nach “Widerspruch” (selbst wenn er aus ihrer Sicht nicht statthaft sein sollte) nach dem Untersuchungsgrundsatz verstehen. (3) Die Behörde darf die Entgegennahme von Erklärungen oder Anträgen, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, nicht deshalb verweigern, weil sie die Erklärung oder den Antrag in der Sache für unzulässig oder unbegründet hält. § 24 III VerwVerfG.

Ich sehe jetzt erst den strittigen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung. Klar, Widerspruch einlegen, ist ja von der Behörde selbst so angegeben worden.

Da niemand außer dir weiß, was in dem Dokument stehen soll, auf das du Bezug genommen und wie du Kenntnis davon erlangt hast, kann auch niemand nachvollziehen, ob und inwiefern das herausgegebene Dokument falsch ist.

Man könnte die BfDI auch einfach erst mal auf den scheinbaren Faux Pas hinweisen. Offensichtlich unrichtige Verwaltungsakte können nach §42 VwVfG nach einem Hinweis auch einfach von Amts wegen geändert werden, ohne, dass man immer ein förmliches Vorverfahren mit Einschaltung weiterer Abteilungen braucht.

Wenn du in 3 Wochen noch keine Rückmeldung hast, könntest du immer noch fristwahrend Widerspruch einlegen. :slightly_smiling_face:

Die BfDI hat auf meine Rückfrage geschrieben, dass kein entsprechendes Dokument existiert. Das deckt sich mit meiner Erwartung, also akzepiere ich es.

Aktuell hat der Link zur Anfrage 1 Click bei drei Kommentatoren hier.