Ich habe bei der BfDI die Anfrage gestellt und ein völlig anderes als das gewünschte Dokument erhalten. Ich halte es für möglich, dass man ein anderes Dokument präsentiert um nicht zugeben zu müssen, dass man untätig war und das Dokument daher nicht existiert. Ich habe erstmal nachgefragt.
Mir ist bewusst, dass das Nachfragen kein Widerspruch ist. Wie sinnvoll ist ein Widerspruch bei der BfDI? Hat jemand Erfahrungen damit?
§ 9 IV IFG Bund: Gegen die ablehnende Entscheidung sind Widerspruch und Verpflichtungsklage zulässig. Ein Widerspruchsverfahren nach den Vorschriften des 8. Abschnitts der Verwaltungsgerichtsordnung ist auch dann durchzuführen, wenn die Entscheidung von einer obersten Bundesbehörde getroffen wurde.
P. S. Die BfDI muss Dich ja nach “Widerspruch” (selbst wenn er aus ihrer Sicht nicht statthaft sein sollte) nach dem Untersuchungsgrundsatz verstehen. (3) Die Behörde darf die Entgegennahme von Erklärungen oder Anträgen, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, nicht deshalb verweigern, weil sie die Erklärung oder den Antrag in der Sache für unzulässig oder unbegründet hält. § 24 III VerwVerfG.
Da niemand außer dir weiß, was in dem Dokument stehen soll, auf das du Bezug genommen und wie du Kenntnis davon erlangt hast, kann auch niemand nachvollziehen, ob und inwiefern das herausgegebene Dokument falsch ist.
Man könnte die BfDI auch einfach erst mal auf den scheinbaren Faux Pas hinweisen. Offensichtlich unrichtige Verwaltungsakte können nach §42 VwVfG nach einem Hinweis auch einfach von Amts wegen geändert werden, ohne, dass man immer ein förmliches Vorverfahren mit Einschaltung weiterer Abteilungen braucht.
Wenn du in 3 Wochen noch keine Rückmeldung hast, könntest du immer noch fristwahrend Widerspruch einlegen.