Antwort Bezirksamt Mitte - Akteneinsicht vor Ort

Ich habe nunmehr nach knapp 16 Monaten vom Bezirksamt Mitte von Berlin zu zwei meiner Anfragen nach Übersendung von Kontrollberichten zu lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen eine teilweise positive Rückmeldung erhalten.

Mir wurde sowohl das Datum der letzten Kontrollen mitgeteilt sowie der Auskunftserteilung zu Kontrollberichten grundsätzlich entsprochen - allerdings wird mir nur Akteneinsicht vor Ort gewährt,
da

a) eine Zuverfügungstellung der Unterlagen in elektronischer Form mangels der (noch) nicht vorliegenden, technischen Möglichkeit der verschlüsselten Versendung i.S. des Art. 32 DS-GVO nicht
möglich ist

b) nicht ausgeschlossen sei, dass bei Herausgabe der Unterlagen in der gewünschten Form eine Veröffentlichung der Unterlagen erfolgt und damit ein möglicher zivilrechtlicher Schutz der Unternehmen zu spät kommen könnte. Eine solche Veröffentlichung hätte aber im Ergebnis eine mit aktiver staatlicher Information der Öffentlichkeit vergleichbare Breitenwirkung, die zu verhindern ist (VG Ansbach, Urteil vom 12.06.2019 - AN 14 K 19.773). Aus diesen Erwägungen folgt ein wichtiger Grund für eine abweichende Art der Informationsgewährung (s. § 6 Abs 1 S. 2 VIG)

Ich halte a) für nicht ausreichend als Erklärung, da sie personenbezogene Daten in den Berichten schwärzen könnten. Zu b) scheint es nach Lektüre des zitierten Urteils zulässig zu sein, dass der Zugang zu den gewünschten Informationen nur durch Akteneinsicht gewährt wird. Gibt es hier aktuellere Urteile, die anders geurteilt haben?

Ansonsten werde ich auch einen Termin vor Ort vereinbaren und bin gespannt, wie dies in aktuellen Zeiten realisiert werden soll.

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Hallo und willkommen im Forum! :slight_smile:

zu c) Es scheint als hätte das Bezirksamt sich unsere Liste an Urteilen (Klagen und Urteile Topf Secret - FragDenStaat) angeguckt und das herausgepickt, welches gegen eine Herausgabe ist. Wie du siehst, haben inzwischen schon drei Oberverwaltungsgerichte pro Herausgabe entschieden. Darauf kannst du dich in deiner Rückmeldung an das Bezirksam gern beziehen und auf die Herausgabe bestehen.

Viele Grüße
Judith

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Hallo Judith,

danke!

Ich habe auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.12.2019, 10 S 1891/19. gefunden (das auch in der von Dir genannten Liste steht) und jetzt schon in meinen Widerspruch aufgeführt. Hier wird klar ausgeführt, dass die Annahme der Behörde einer Veröffentlichungsabsicht durch den Anfragenden für die Auskunftserteilung unerheblich und durch die Behörde nicht zu berücksichtigen bzw. bewerten ist.

Eine postalische Versendung würde zudem ja auch den Einwand der “notwendigen verschlüsselten Versendung” entkräften.

Ich schaue, wie der Widerspruch beschieden wird.

Wie steht es eigentlich bei eurer Klage in Berlin? Ich vermute, der Aufwand, alle Schriftsätze hochzuladen, ist zu aufwändig. Eine Info zum Zwischenstand würde mich aber interessieren!

Wo klagt FdS eigentlich überall wegen Topf Secret? In der Auflistung der Klagen habe ich nichts dazu gefunden. Ansonsten kenne ich nur diese Klage gegen das Land Berlin, die ich vermutlich vor einiger Zeit über das Forum gefunden habe.

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Gerade haben wir im Blog veröffentlicht, dass wir jetzt neu eine Untätigkeitsklage zu einer Anfrage ans Bezirksamt Mitte eingereicht haben. Aus Spandau gibt’s leider noch nichts neues. Das sind die Klagen, die von uns bzw. foodwatch ausgehen.

Wenn Nutzer*innen beigeladen werden oder Initiative ergreifen, selbst zu klagen, bekommen wir das nur mit, wenn sie deshalb direkt auf uns zukommen. Teilweise bekommt ihr von den Beiladungen zu Gericht ja auch hier mit. Es kann sein, dass foodwatch auch Fälle begleitet, von denen wir nichts wissen. Wenn es unsererseits aber etwas neues gibt, sagen wir Bescheid.

Danke für die Information!
Ich dachte, ihr verfolgt in Schleswig-Holstein eine “Muster-Klage”? Das wird bei dortigen Anfragen eingeblendet.

Das ist richtig. Sorry, ich war grad auf Berlin fokussiert. Genaueres findest du dazu hier. Das ist die Pressemitteilung von foodwatch dazu.

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