Antrag stattgegeben, aber keine Informationen erhalten?

Ich habe zwei Anfragen laufen:

Briefe sind alle hochgeladen.

Wenn ich das richtig verstanden habe, wurde beiden Anfragen stattgegeben und die Informationen sollen innerhalb von 14 Tagen kommen. Dies ist aber noch nicht passiert, schon seit einem Monat.

Was soll ich nun tun?

Hallo @f.schmalzried,

tatsächlich exakt nach 14 Tagen versendete Auskünfte sind eher unüblich. Zunächst liegen sie oft einige Tage im Postausgang einer Behörde. Dazu kommt, dass Briefe auch schon mal 1 Woche unterwegs sind.

Ich warte meistens 4 Wochen auf die Auskunft und frage dann nach.

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Vor allem, die 14-Tage-Frist beginnt erst ab Zustellung beim Dritten zu laufen. Wenn die Behörde nicht zustellt, sondern nur zusendet, greift die Zustellfiktion von 3 Tagen, sodass die Frist mindestens 17 Tage beträgt. Die Behörde wartet dann noch mal einen Sicherheitspuffer ab, denn wenn der betroffene Dritte eine Klage auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die Behörde erhebt, teilt das Gericht die Erhebung der Klage ja nicht taggleich der Behörde mit.

Alles in allem solltest du nach dem Bewilligungsbescheid noch ca. 4-6 Wochen Zeit einplanen, länger aber auch nicht, damit das Verfahren nicht ins Stocken gerät.
Bis dahin solltest du dann entweder die beantragten Informationen erhalten, oder stattdessen die Mitteilung, dass Klage erhoben wurde, dann ruhen sämtliche Fristen bis zur Entscheidung durch das Gericht.

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Die Zustellfiktion von 3 Tagen ist ein schönes Beispiel für politisches Denken:

Wenn die Tatsachen nicht mit der Theorie übereinstimmen – umso schlimmer für die Tatsachen.¹

¹ Fälschlich Georg Wilhelm Friedrich Hegel zugeschriebenes Zitat.

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Nach drei Wochen nachfragen schadet nicht. Vielleicht ging die Auskunft ja in der Post unter.

So weit ist es freilich noch nicht. Aber wenn die Auskunft nach einigen Wochen noch nicht ankam und die Behörde sich auch auf Nachfrage nicht mehr dazu äußert, kannst du auf Herausgabe der Informationen klagen. Das war bei mir aber noch nie nötig.